Es kommt darauf an. Ein Anrecht auf Verbleib bei der bisherigen Pensionskasse haben Sie nur, wenn Ihnen die Stelle gekündigt wurde. Haben Sie jedoch selbst gekündigt, wird die Pensionskasse Ihr Altersguthaben spätestens nach sechs Monaten überweisen. Im Alter von 60 Jahren können Sie das Geld direkt beziehen oder die Pensionskasse damit beauftragen, das Guthaben auf ein oder zwei Freizügigkeitskonten Ihrer Wahl auszuzahlen. Danach ist allerdings ein Bezug Ihres Altersguthabens als Rente nicht mehr möglich.