Inhalt
K-Geld 01/2024
07.02.2024
Letzte Aktualisierung:
08.02.2024
08.02.2024
Ja. Sofern Ihr Vermögen höchstens 100'000 Franken beträgt, erlischt Ihr Anrecht auf Ergänzungsleistungen nicht. Für Ehepaare liegt diese Grenze bei 200'000 Franken. Selbstbewohnte Liegenschaften werden bei der Frage, ob das Vermögen die genannten Grenzen übersteigt, nicht berücksichtigt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden