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Ja. Sie können bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in die dritte Säule einzahlen, sofern Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Wenn Sie aber keine Beiträge mehr an die Pensionskasse überweisen, dürfen Sie maximal 20 Prozent des Lohnes in die dritte Säule einzahlen.
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