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K-Geld 01/2024
07.02.2024
Letzte Aktualisierung:
08.02.2024
08.02.2024
Ja. Sie können weiterhin in die Säule 3a einzahlen – solange Sie erwerbstätig sind. Da Sie im Jahr 2024 keine Pensionskasse mehr haben, dürfen Sie dieses Jahr maximal 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens in die dritte Säule einzahlen.
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