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Ja. Die Kosten für die krankheits- oder unfallbedingte ambulante Pflege zu Hause können vom Einkommen abgezogen werden. Dabei ist unwichtig, wer die Pflegeleistungen erbringt – ob Krankenschwester, Spitexorganisationen oder private Pflegerinnen. Werden die Dienste einer ambulanten Pflege, die auch den Haushalt besorgt, in Anspruch genommen, so sind diese Kosten aber in Pflege- und Lebenshaltungskosten aufzuteilen. Denn nur die Pflegekosten können in der Steuererklärung unter den Krankheitskosten in Abzug gebracht werden, nicht die Haushaltarbeiten.
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