Inhalt
Nein. Sie müssen das Geld ja zurückzahlen. Auch beim Vermögen ändert sich nichts: Dem Mehrbetrag auf dem Konto steht die Schuld beim Darlehensgeber gegenüber. Allfällige Schuldzinsen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Nein. Sie müssen das Geld ja zurückzahlen. Auch beim Vermögen ändert sich nichts: Dem Mehrbetrag auf dem Konto steht die Schuld beim Darlehensgeber gegenüber. Allfällige Schuldzinsen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden