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Beim Tod Ihres Bruders würde die Schuld auf seine Erben übergehen, also auf seine Frau und die Kinder. Dabei behält der Vertrag seine Gültigkeit und die Rückzahlung wird erst nach Ablauf der fünf Jahre fällig. Jeder der Erben haftet solidarisch. Das heisst: Sie könnten die ganze Schuld beim reichsten Erben eintreiben. Dieser könnte dann auf seine Miterben Rückgriff nehmen. Die Solidarbürgschaft unter den Erben dauert fünf Jahre. Danach können die Erben nur noch im Rahmen ihres erbrechtlichen Pflichtanteils belangt werden. Aber: Wenn alle Erben die Erbschaft ausschlagen, weil der Verstorbene überschuldet ist, gehen Sie leer aus. Um dies zu verhindern, könnten Sie verlangen, dass ein Solidarschuldner den Darlehensvertrag mit unterzeichnet.
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