Muss man in allen Kantonen Schenkungssteuer zahlen?
Nein – aber in fast allen. Einzig Luzern, Obwalden und Schwyz erheben keine Schenkungssteuer. Das Gleiche gilt für den Bund.
Wo wird die Schenkungssteuer erhoben?
Bewegliches Vermögen wie Bargeld oder Wertschriften ist im Wohnsitzkanton des Schenkers zu versteuern, verschenkte Liegenschaften am Ort, an dem sie sich befinden.
Was gilt als Schenkung?
Jede Zuwendung, durch welche jemand aus seinem Vermögen eine andere Person bereichert und dafür keine Gegenleistung verlangt. Das kann ein verschenktes oder stark vergünstigtes Haus sein. Auch das unentgeltliche Überlassen eines Wohnrechts oder die Nutz-niessung gilt als Schenkung.
Gilt auch eine günstige Miete als Schenkung?
Ja, das ist möglich, wenn der Mietzins bei unter 50 Prozent der Marktmiete liegt (etwa in Glarus, Luzern und Solothurn). Andere Kantone setzen die Grenze bei 75 Prozent der Marktmiete (Aargau und St. Gallen). In diesem Fall wird die Differenz der vergünstigten Miete zum Eigenmietwert besteuert.
Gilt der Erlass einer Darlehensschuld als Schenkung?
Ja, aber nur, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist. Keine Steuer fällt an, wenn die Schuld offensichtlich uneinbringlich ist. Beispiel: wenn gegen den Schuldner ein Verlustschein ausgestellt wurde.
Wer muss die Schenkungssteuer bezahlen?
Der Beschenkte. In den meisten Kantonen (zum Beispiel in Bern, Glarus, St. Gallen, im Thurgau, im Tessin, in der Waadt oder in Zürich) haftet der Schenker solidarisch für die Bezahlung der Steuer.
Wer ist von der Schenkungssteuer befreit?
Ehegatten des Schenkers sind überall von den Steuern befreit. Beschenkte eigene Kinder und Enkel werden nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (ab 300'000 Franken), Neuenburg und Waadt besteuert. Bei Eltern verzichtet die Hälfte der Kantone auf die Schenkungssteuer (etwa Aargau und Basel-Land). Bei beschenkten Konkubinatspartnern gilt dies nur für Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug.
Gibt es steuerfreie Beträge?
Ja, viele Kantone gewähren je nach Verwandtschaftsgrad eine Steuerfreigrenze (zum Beispiel der Kanton Wallis) oder einen Freibetrag (etwa Schaffhausen). Bei der Freigrenze entfällt eine Besteuerung bis zum festgelegten Grenzbetrag. Falls der Betrag höher ist, muss das ganze geschenkte Vermögen versteuert werden. Anders beim Freibetrag: Dieser wird vom Schenkungsbetrag abgezogen. Nur der verbleibende Betrag ist zu versteuern.
Wie häufig wird der steuerfreie Betrag gewährt?
Bei mehreren Schenkungen zwischen den gleichen Personen gewähren die Steuerbehörden die Freigrenze respektive den Freibetrag je nach Kanton nur einmalig (zum Beispiel St. Gallen und Thurgau), einmal pro Jahr (etwa Nidwalden und Solothurn), alle fünf Jahre (zum Beispiel Freiburg und Jura) oder alle zehn Jahre (zum Beispiel Genf).
Zu welchem Wert müssen geschenkte Gegenstände wie etwa Autos oder Gemälde versteuert werden?
Als Berechnungsgrundlage dient in den meisten Kantonen der jeweilige Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung.
Wie hoch ist die Schenkungssteuer?
Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die Tarife richten sich meist nach der Höhe des geschenkten Vermögens und nach dem Verwandtschaftsgrad. So verlangt etwa der Kanton Appenzell Ausserrhoden von einem Geschwister bei einer Schenkung von 100'000 Franken 20'900 Franken. Zum Vergleich: Der Kanton Glarus verlangt nur 3600 Franken. Tipp: Die Höhe der Schenkungssteuer lässt sich hier berechnen.
Muss der Beschenkte die Schenkung den Steuerbehörden sofort melden?
Ja, in der Regel innert einem bis drei Monaten. Bei steuerfreien Schenkungen genügt es, wenn der Beschenkte diese in der nächsten Steuererklärung aufführt.
Wann verjährt die Schenkungssteuer?
In den meisten Kantonen verjährt die Steuer fünf Jahre nach dem Vollzug der Schenkung.