«Ich möchte mich mit 63 Jahren frühpensionieren lassen, könnte jedoch vorher noch freiwillig 60000 Franken in meine Pensionskasse einzahlen», schreibt ein 61-jähriger K-Geld-Leser aus der Ostschweiz. «Das würde meine Renteneinbusse ein wenig kompensieren.» Und er fragt: «Lohnt sich das?»
K-Geld macht eine Musterrechnung und kommt zum Schluss: Ja, eine solche freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse zum Ausgleich des tieferen Umwandlungssatzes kann sich lohnen. Die Tabelle verdeutlicht das. Allerdings müssen für solche Rechnungen viele Annahmen getroffen werden – zur Pensionskasse und zur jeweiligen Person, die sich im Einzelfall unterscheiden. In der Tabelle gelten diese Variablen:
Die Pensionskasse verzinst die Altersguthaben konstant mit 1 Prozent. Der Umwandlungssatz (er bestimmt die Rente anhand des angesparten Alterskapitals) bei Bezug im Alter 65 beträgt hier 6 Prozent. Das ist weniger als die gesetzlichen 6,8 Prozent, ist aber erlaubt, weil die Kasse mit dem Überobligatorium eine Mischrechnung machen darf. Für jedes Vorbezugsjahr sinkt der Umwandlungssatz um 0,15 Prozentpunkte. Für Alter 63 ergibt das hier einen Satz von 5,7 Prozent – unabhängig von der Höhe des Alterskapitals.
Der Mann entscheidet, bei der Pensionierung die Rente zu nehmen und nicht das Kapital.
Vor der Pensionierung hat der Mann aufgrund seines aktuellen Lohns und der übrigen Einkünfte einen Grenzsteuersatz von 25 Prozent. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch der letzte Franken des Einkommens besteuert wird. Nach der Pensionierung sinkt sein Einkommen – der Grenzsteuersatz beträgt dann nur noch 20 Prozent.
Fazit: Netto nach Steuern kann der 61-Jährige mit seinem «Rettungs»-Einkauf von 60000 Franken seine vorgezogene Altersrente der Pensionskasse um jährlich 2800 Franken aufbessern und damit seine Rentenkürzung abfedern. Geht man davon aus, dass der Mann noch 21 Jahre lang die Rente bezieht (was dem statistischen Durchschnitt entspricht), ergibt dies eine jährliche Rendite auf das eingesetzte Kapital von 2,3 Prozent. Oder in Franken ausgedrückt: Für 45000 Franken Einsatz beim Einkauf erhält der Mann in den 21 Jahren 58800 Franken mehr Rente.
Olivier Zihlmann vom VZ Vermögenszentrum in Zürich hat die Beispielrechnung für K-Geld gemacht. Er betont: «Ob sich ein Einkauf lohnt oder nicht, lässt sich pauschal nicht sagen. Der springende Punkt ist der Unterschied zwischen dem Grenzsteuersatz vor und nach der Pensionierung.»
Pensionskasse: Einkäufe auf mehrere Jahre verteilen
Das heisst: Stark profitieren Leute, die vor der Pensionierung ein hohes steuerbares Einkommen haben – etwa als Ehepaar. Je tiefer dann der Grenzsteuersatz nach der Pensionierung wird, desto besser ist die Rendite auf den Einkauf.
Konkret: Hätte der Mann in der Beispielrechnung einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent vor und 20 Prozent nach der Pensionierung, ergäbe das auf 21 Jahre hinaus umgerechnet eine jährliche Kapitalrendite von 3,0 Prozent.
Das sind ein paar weitere Überlegungen zum Thema:
Pensionskasseneinkäufe kann man auf mehrere Steuerperioden verteilen, was die Steuerersparnis durch die Einzahlungen und damit die Rentabilität nochmals erhöht.
Durch einen Kapitalbezug (statt Rente) bei der Pensionierung lässt sich die Rentabilität ebenfalls erhöhen, da der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz bei Einzahlung und Auszahlung dann in der Regel deutlich grösser ist. Nicht vergessen: Wer einen Kapitalbezug plant, sollte in den letzten drei Jahren vor dem Bezug keine steuerbegünstigten Einkäufe mehr tätigen, sonst wird der Einkaufs-Steuervorteil nachträglich gestrichen.
Die Rentabilität eines Pensionskasseneinkaufs hängt auch davon ab, wie gut oder schlecht die Pensionskasse das Altersgeld der Versicherten verzinst, sowie vom Umwandlungssatz zur Berechnung der Altersrente.
Die Rentabilität eines Einkaufs hängt auch von der Lebenserwartung ab. Je älter die Rentenberechtigten werden, desto besser.
Eine Aufbesserung der Pensionskassenrente erhöht die Planungssicherheit. Umgekehrt ist frei verfügbares Geld, das in die Kasse geht, gebunden und steht nicht mehr flexibel zur Verfügung.
So finden Sie Ihren Grenzsteuersatz
Auf den Websites der Eidgenössischen Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) sowie praktisch aller Kantone finden sich Rechner, die den Grenzsteuersatz angeben. Annäherungswerte liefern auch Tabellen in den meisten Wegleitungen zu den Steuererklärungen.