Ein sonniger Morgen Ende Februar in Dällikon ZH. Hardy Schröder klingelt an der Tür eines stattlichen Einfamilienhauses. Das Ehepaar Ligorio hat den Energieberater der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) bereits erwartet. Es führt Schröder in den Heizungsraum. Eine Ölheizung wärmt das 6,5-Zimmer-Einfamilienhaus und bereitet das Warmwasser auf. Die Heizung stamme aus dem Jahr 1995 und funktioniere immer noch sehr gut, erzählt Besitzer Felice Ligorio. Aber nach 26 Jahren müsse nun ein Ersatz her. «Jetzt wollen wir Energie sparen und etwas für die Umwelt tun.»
Eine Ölheizung hält kaum länger als 20 bis 25 Jahre
Laut Energieberater Schröder beträgt die Lebensdauer einer Ölheizung in der Regel 20 bis 25 Jahre. Es sei sinnvoll, den Heizungsersatz frühzeitig zu planen. So könne man vermeiden, dass eine defekte Heizung im tiefsten Winter auf die Schnelle ersetzt werden müsse.
Der Berater sieht sich die Heizgeräte, den Heizkreisverteiler sowie die Elektroverteilerkästen an und fotografiert alles. Anhand der Einträge im Tankbüchlein berechnet Schröder den durchschnittlichen Ölverbrauch. Er liegt bei rund 1900 Litern pro Jahr für das Heizen der 278 Quadratmeter Wohnfläche sowie die Aufbereitung des Warmwassers für die zwei Bewohner.
Nach der Besichtigung der Heizung begleitet das Ehepaar den Berater ins Freie. Sie wollen herausfinden, wo sie eine allfällige Wärmepumpe platzieren können.
Hohe Nachfrage nach einer Heizberatung bei Hausbesitzern
Felice Ligorio ist Hypothekarkunde der Zürcher Kantonalbank. Zusammen mit den Elektrizitätswerken des Kantons bietet die Bank ihren Kunden mit einem Einfamilienhaus die kostenlose EKZ-Beratung «Heizungsersatz» an. Über 700 Hausbesitzer meldeten sich bis jetzt dafür an. Grund für die hohe Nachfrage: Das CO2-Gesetz des Bundes und das neue Energiegesetz des Kantons Zürich verbieten künftig das Heizen mit Öl und Gas nahezu. Beide Vorlagen könnte das Stimmvolk zwar noch ablehnen. Trotzdem ist klar: Mit Erdöl oder Erdgas betriebene Heizungen sind wegen ihrer hohen Umweltbelastung Auslaufmodelle.
Hardy Schröder analysiert im Wohnzimmer die Ergebnisse seiner Untersuchung. Das Haus erreicht die Energieeffizienzklasse B, weil es gut isoliert und mit einem Bodenheizungssystem ausgerüstet ist. Aufgrund der heute geltenden Vorschriften wäre es also möglich, die Ölheizung durch eine andere zu ersetzen. Das kommt für Ligorio aber nicht infrage: «Das wäre blödsinnig.»
Beim Einbau einer Wärmepumpe winken Förderbeiträge
Als klimafreundlichere Alternative empfiehlt der Berater den Ersatz der Heizung durch eine Wärmepumpe. Ein Blick auf den Wärmenutzungsatlas des Kantons (Maps.zh.ch) zeigt: Beim Einfamilienhaus in Dällikon ist neben einer Luft-Wärmepumpe auch die Variante mit Erdsonde möglich.
Schröder errechnet für das Einfamilienhaus einen Heizleistungsbedarf von 7 Kilowatt (für Heizung und Warmwasser). Das bedeutet: Ligorio müsste auf seinem Garagenvorplatz voraussichtlich 162 Meter tief bohren, um den Wärmebedarf zu decken. Der Einbau einer Luft-Wärmepumpe im Heizungsraum ist in diesem Haus aus Platzgründen nicht realisierbar. Die ganze Anlage oder zumindest der Lüfter müsste draussen platziert werden. Doch dadurch würde sich die nutzbare Aussenfläche verkleinern, und der Betrieb der Wärmepumpe verursacht Lärm. Auch bei einer Wärmepumpe mit Erdsonde würde ein Teil der Heizanlage draussen platziert – aber nicht sichtbar. Für beide Varianten braucht es eine Baubewilligung der Gemeinde.
Und wie sieht es mit den Kosten aus? Der Ersatz mit einer Ölheizung würde lediglich rund 22000 Franken kosten, rechnet der Energieberater vor. Eine Luft-Wärmepumpe käme den Rentner auf rund 45000 Franken zu stehen, eine Wärmepumpe mit Erdsonde auf etwa 55000 Franken. Bei der Installation von Wärmepumpen winken aber noch Förderbeiträge des Kantons Zürich: 4420 Franken bei der Luft-Wärmepumpe, 9260 Franken bei der Erdsonden-Lösung.
Auf lange Sicht ist eine Wärmepumpe günstiger als eine Ölheizung
Ein besseres Bild für das Haus ergibt sich, wenn man zu den Anschaffungs- auch die Betriebskosten über eine Lebensdauer von 20 Jahren einbezieht: Für die Ölheizung würden dann Kosten von 68800 Franken anfallen, für die Wärmepumpen je 71600 Franken.
Das Haus der Ligorios bietet gute Voraussetzungen für den Betrieb einer Wärmepumpe. Laut Energieberater Hardy Schröder lassen sich fast alle Häuser damit beheizen. Bei Altbauten muss man aber möglicherweise zuerst moderne Radiatoren einbauen oder die Gebäudeaussenhülle verbessern. Zudem benötigt ein Heizsystem mit Radiatoren eine höhere Vorlauftemperatur als eine Fussbodenheizung. Das bewirkt, dass die Energieeffizienz sinkt und der Stromverbrauch steigt.
Bei älteren Einfamilienhäusern dürften die Kosten für einen Heizungsersatz mit einer Wärmepumpe also bedeutend höher liegen als bei den Ligorios. Immerhin: Förderbeiträge von Kantonen und Gemeinden sowie Öko-Hypotheken der Banken helfen, die Kosten zu schultern («Saldo» 15/2020). Ausserdem können Immobilienbesitzer Investitionen in die Energieeffizienz eines Gebäudes vom steuerbaren Einkommen abziehen – verteilt auf drei Steuerjahre (K-Geld 6/2019).
Schröder übergibt Hausbesitzer Ligorio zum Abschluss der Beratung einen Bericht mit der Beurteilung der Heizsituation und entsprechenden Empfehlungen. Der Hausbesitzer will jetzt vorwärtsmachen. Er plant, noch in diesem Jahr eine Luft-Wärmepumpe einzubauen, finanziert durch Reserven. Zuerst wird er mindestens drei Offerten von spezialisierten Heizungsunternehmen einholen.
Neue Gesetze verhindern Ölheizungen
Gemäss einer Hochrechnung des Bundesamtes für Statistik wurden im Jahr 2017 in der Schweiz 1,045 Millionen Gebäude mit Wohnnutzung durch Öl oder Gas beheizt. Das entspricht 60,1 Prozent des Gebäudebestandes. Im Kanton Zürich sind zurzeit noch insgesamt 120000 fossil betriebene Heizungen im Einsatz.
Neue Gesetze sollen Hausbesitzer nun zwingen, solche Heizungen mit hohem CO2-Ausstoss durch klimafreundlichere Anlagen zu ersetzen. Am 13. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über das CO2-Gesetz des Bundes ab. Es verlangt, dass Heizungen bei einem Ersatz höchstens 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter beheizter Fläche ausstossen. Bei einer Annahme tritt das Gesetz voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft. Faktisch kommt dies einem Verbot fossiler Heizungen gleich.
Kantonale Gesetze können über das Bundesgesetz hinausgehen. Im Kanton Zürich steht ein Gesetz kurz vor der Erledigung durch das Parlament. Es erlaubt bei Neubauten nur noch erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung (Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie und Biogas). Müssen bestehende Öl- oder Gasheizungen ersetzt werden, dürfen nur noch klimaneutrale Anlagen zum Zug kommen. Nur wenn eine umweltfreundliche Anlage über die ganze Lebensdauer mehr als 5 Prozent teurer wäre als eine Öl- oder Gasheizung, würde der Ersatz mit fossiler Energie noch toleriert. Aufgrund der Fördergelder für saubere Heizanlagen dürfte das aber kaum vorkommen. Gegen das Gesetz wurde ein Referendum angekündigt.
So finden Sie Hilfe beim Heizungsersatz
- Im Kanton Zürich bieten etwa die Elektrizitätswerke des Kantons unabhängige Beratungen zum Heizungsersatz an. In anderen Kantonen gibt es ähnliche Angebote. Hauseigentümer wenden sich am besten an die jeweilige kantonale Energiefachstelle: Kontaktadressen unter endk.ch/de/kontakt/kantonale-energiefachstellen.
- Welche Fördergelder für den Einbau von energiefreundlichen Heizungenausbezahltwerden, erfahren Hausbesitzer auf energiefranken.ch. Die Plattform gibt eine Übersicht über die Förderprogramme der Kantone und Gemeinden.
- Adressverzeichnisse mit zertifizierten Firmen für die Installation einer neuen Heizung findet man bei den jeweiligen Fachverbänden. Beispiele: für Wärmepumpen Fws.ch, für Pelletheizungen Holzenergie.ch.