Eine Frau öffnet auf ihrem Laptop das E-Banking-Programm. Dann hält sie den QR-Code (QR steht für Quick Response) einer Rechnung vor die Kamera des Laptops. Automatisch übernimmt das Programm die Zahlungsdaten. Das Eintippen von Referenz- und Kontonummer entfällt, was die Fehlerquellen bei E-Banking reduziert. Zum Schluss muss die Frau die Zahlung noch per Klick bestätigen – und schon ist die Rechnung bezahlt. Als so einfach stellt das Verarbeitungsunternehmen Six das Bezahlen einer QR-Rechnung in ihrem Werbefilm dar. Six hat die Leitung bei der Einführung der QR-Rechnung, die Banken sind für die konkrete Umsetzung auf Stufe der Kunden zuständig. Und genau da hapert es, wie eine Recherche von K-Geld bei den zwölf grössten Banken zeigt.
Das einfache Bezahlen der QR-Rechnung über die eingebaute Kamera des Laptops – so wie im Werbefilm – ist nämlich zurzeit einzig für Kunden der UBS möglich (siehe Tabelle im PDF). Bei allen anderen Banken ist die Hürde für das Einlesen einer QR-Rechnung aus Papier ins E-Banking des Computers bedeutend höher. Die meisten Banken setzen darauf, dass die Kunden die «Pixelhaufen» der QR-Rechnung mit ihrem Smartphone einscannen und auf den Computer übertragen. Damit dies funktioniert, muss auf dem Smartphone die Banking-App der Hausbank installiert sein. Und es bedingt, dass sich die Kunden in der Mobile-Banking-App wie auch im E-Banking einloggen.
Dabei ginge es bedeutend komfortabler: nämlich mit Hilfe eines Beleglesers. Diese Methode wird von allen Banken angeboten. Belegleser, die direkt mit dem Computer kommunizieren, gab es schon mit den bisherigen Einzahlungsscheinen. Für das Einlesen von QR-Rechnungen braucht es jedoch ein Gerät, das die neuen QR-Codes identifizieren kann.
E-Banking-Kunden müssen die Belegleser auf eigene Kosten kaufen. Und das ist nicht gerade günstig: Der von den Banken häufig empfohlene QR-Leser Crealogix Payeye kostet etwa bei Digitec.ch happige 225 Franken. Handelsübliche Drucker-/Flachbettscanner, wie sie in vielen Haushalten stehen, sind für das Bezahlen neuer QR-Rechnungen unbrauchbar.
Kontrolle ist gut, denn das Missbrauchsrisiko bei QR-Codes ist gross
Eine günstigere Methode für die rasche Erfassung und Bezahlung von QR-Rechnungen ist die Verwendung eines Smartphones mit der bankeigenen Mobile Banking App. Das ist bei allen angefragten Banken möglich. Auf diese Weise benötigt man nur ein Gerät, das Smartphone. Die Einzahlungen mit dem Handy zu erledigen, ist aber nicht jedermanns Sache. Nachteile: Mängel bei Benutzerfreundlichkeit, Übersicht und Sicherheit.
Apropos Sicherheit: So bequem und schnell das Einlesen eines QR-Codes ist, so gross ist das Missbrauchsrisiko. Denn Betrüger können im QR-Code andere Informationen verstecken, als auf dem Zahlteil des Einzahlungsscheins ersichtlich sind. Deshalb sollte man die im QR-Format versteckten Daten nach der Übersetzung sorgfältig auf dem Bildschirm kontrollieren. Das gilt vor allem bei QR-Rechnungen, die als PDF empfangen werden.
Gut zu wissen: Wer seine Einzahlungen per Zahlungsauftrag an die Bank oder am Postschalter erledigt, muss sich nicht um das neue QR-Format kümmern. Die QR-Rechnungen kann man wie die bisherigen Einzahlungsscheine behandeln.
Schalterzahlungen: Weiterhin möglich – aber die Kosten steigen
Im Schweizer Zahlungsverkehr werden pro Jahr über eine Milliarde Zahlungen abgewickelt. Rund 200 Millionen davon werden am Postschalter oder per Zahlungsauftrag an die Bank bezahlt. Diese Bezahlkanäle bei Post und Banken bleiben auch mit der QR-Rechnung erhalten. Auch der Eintrag von Einzahlungen ins gelbe Büchlein der Postfinance ist weiterhin möglich. Falls jemand neutrale Einzahlungsscheine benötigt, stellt die Post entsprechende Alternativen zur QR-Rechnung zur Verfügung.
Mit der Einführung der QR-Rechnung hat Postfinance die Schaltertaxen um rund einen Drittel erhöht. Eine Zahlung zwischen 100 und 1000 Franken mit rotem Einzahlungsschein kostet neu Fr. 3.10, eine mit orangem Einzahlungsschein Fr. 2.35. Für QR-Rechnungen gilt derselbe Tarif wie für orange Einzahlungsscheine. Postfinance-Sprecher Johannes Möri sagt, die Erhöhung habe nichts mit der QR-Rechnung zu tun. Um den Schalterzahlungsverkehr auch in Zukunft flächendeckend anbieten zu können, sei eine Preisanpassung «unumgänglich» geworden.
Die Schalterzahlungstaxe wird dem Empfänger der Einzahlung belastet. In den letzten Jahren sind immer mehr Unternehmen dazu übergegangen, diese Gebühren auf die Einzahler abzuwälzen. Manche Unternehmen bürden jetzt ihren Kunden wegen der neuen Taxen noch höhere Gebühren auf. Bei UPC etwa kostet die Einzahlung am Schalter statt 3 neu Fr. 3.50. Und bei Sunrise steigt die Gebühr von Fr. 2.95 auf 3.90 an. Die Swisscom hat erst im vergangenen Oktober die Gebühr bei 3 Franken festgelegt. Sie prüft zurzeit eine Erhöhung. Salt bleibt vorerst bei Fr. 3.95.
So funktioniert der Zahlungsverkehr mit der neuen QR-Rechnung
Die am 30. Juni eingeführte schwarz-weisse QR-Rechnung ersetzt die sieben bisherigen Varianten von orangen und roten Einzahlungsscheinen. Die alten Einzahlungsscheine bleiben während einer Übergangsfrist bis mindestens 2022 noch gültig.
Die QR-Rechnung besteht – wie die bisherigen Einzahlungsscheine – aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein . Die vorgeschriebene Perforation ermöglicht die Abtrennung von Zahlteil und Empfangsschein von der Rechnung. Die augenfälligste Neuerung ist der sogenannte Swiss QR-Code – ein «Pixelhaufen» mit Schweizer Kreuz –, platziert in der Mitte des neuen Einzahlungsscheines. Der QR-Code enthält alle Informationen zu Zielkonto, Zahlungsempfänger, Betrag, Währung, Referenznummer, Zahler und Zusatzinformationen. Dieselben Informationen finden sich in Textform auch auf dem Zahlteil.
Eigentlich sollten QR-Rechnungen ohne nachträgliche Ergänzungen auskommen. Das würde aber Vereine, Spendenorganisationen und Gewerbetreibende vor Probleme stellen. Deshalb erlaubt auch die QR-Rechnung, den Betrag und die Angaben zum Zahler zu ergänzen – auch handschriftlich. Neu ist aber, dass der Zahlungszweck vorgängig durch den Rechnungssteller auf dem Beleg vorgedruckt und im QR-Code enthalten sein muss. Handschriftlich kann dieser vom Zahler nicht mehr angegeben werden.
Grössere Unternehmen stellen ihre QR-Rechnungen mittels ihrer Buchhaltungssoftware her. Für kleinere Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen stellen die meisten Banken Software-Werkzeuge zur Verfügung, mit denen sich rasch QR-Rechnungen generieren lassen (siehe Tabelle im PDF). Ausdrucken kann man diese dann mit einem handelsüblichen Drucker auf weisses A4-Papier mit Perforation. Papier mit der korrekten Perforation für QR-Rechnungen ist im Handel erhältlich.
Bei vielen Banken lassen sich auch vorgedruckte QR-Rechnungen bestellen. Vorläufig sind bei allen angefragten Banken noch die bisherigen Einzahlungsscheine erhältlich.