Das Vorsorgegeld auf dem Freizügigkeitskonto, in der Pensionskasse oder auf einem Konto der Säule 3a sind meist das grösste und oft sogar das einzige Vermögen von Schweizerinnen und Schweizern. Dort liegt es über viele Jahrzehnte und wird – zumindest zurzeit – nur schlecht verzinst.
Wohnungs- und Hauseigentümer können auch von ihrer Pensionskasse eine Hypothek erhalten (K-Geld 2/2016). Der Zins geht dann an die Pensionskasse. Oder sie können Guthaben der Säule 3a der Bank verpfänden. Das 3a-Guthaben dient dann der Bank neben der Liegenschaft als Sicherheit für den Kredit – und der Zins geht an die Bank.
Maximal 10 Prozent des persönlichen Vorsorgeguthabens
Diese Möglichkeiten existieren schon länger. Doch neuerdings geben Vorsorgestiftungen auch Kredite, bei denen der Zins dem eigenen Altersguthaben gutgeschrieben wird. Solche Hypotheken sind auf 10 Prozent des eigenen Vorsorgekapitals limitiert. In der Branche werden sie als «Eigenhypothek» bezeichnet.
Das Angebot an solchen Modellen ist heute noch bescheiden. Lediglich die vier von der Pensexpert in Luzern geführten Vorsorgestiftungen (Independent, Pensfree, Pens3a und Pensflex) sowie das VZ Vermögenszentrum in Zürich bieten solche Hypotheken an. Das VZ-Angebot beschränkt sich auf Hypotheken in Zusammenhang mit einem Freizügigkeitskonto. Bei Pensexpert sind sie auch bei Bestehen eines Pensionskassenguthabens oder eines Kontos der Säule 3a möglich.
Das VZ lässt sich die Dienstleistung mit 0,15 Prozent jährlich vergüten. Pensexpert verlangt 0,2 Prozent. Es handelt sich um variable Hypotheken. Die Kündigungsfrist liegt bei drei oder sechs Monaten – je nach Vereinbarung.
Zurzeit beträgt der Zins 2,75 Prozent pro Jahr. Das ist mindestens das Fünffache von dem, was die Banken und Versicherungen aktuell auf 3a- oder Freizügigkeitskonten an Zins gutschreiben. Der Zins ist so hoch, weil es sich um variable Hypotheken handelt. Doch die Hypothekarschuldner profitieren vom hohen Zins: Er geht weitgehend in die eigene Vorsorge, trotzdem kann man ihn bei den Steuern vom Einkommen abziehen. Das bedeutet bei einem Grenzsteuersatz von zum Beispiel 35 Prozent ein Zinsvorteil von fast 1 Prozent.
Ein minimales Vorsorgekapital ist nicht vorgeschrieben. «Doch damit sich eine solche Anlage wirklich lohnt, sollte das Vorsorgeguthaben mindestens eine halbe Million Franken betragen», sagt Pensexpert-Chef Jörg Odermatt – eine Einschätzung, die Simon Tellenbach, Vorsorgespezialist beim VZ, teilt.
Die neuen Hypothekar-Modelle sind auch gegenüber dem Vorbezug von Pensionskassenguthaben oder der Verpfändung vorteilhaft. Denn der Vorsorgeschutz für Alter und Invalidität bleibt vollumfänglich bestehen. Das heisst: Eine allfällige Invalidenrente bleibt gleich hoch.
«Eigenhypothek» – auch punkto Steuern attraktiv
Auch steuertechnisch ist eine «Eigenhypothek» attraktiver als ein Vorbezug von Pensionskassenguthaben. Der Grund: Nach einem Bezug aus der Pensionskasse sind freiwillige Pensionskasseneinkäufe erst wieder erlaubt, wenn dieser sogenannte WEF-Vorbezug zurückgezahlt ist.
Kann man seine Hypothek nicht zurückzahlen, gelten die gleichen Spielregeln wie bei einer normalen Hypothek: Notfalls greift die Vorsorgestiftung auf den Schuldbrief als Sicherheit zurück, und das Haus oder die Eigentumswohnung wird gepfändet.