Angefangen hat es mit einem Brief der «Internacionale Lotto Commission». Darin gratuliert ein Don Pedro Alberto aus Madrid der Empfängerin zu einem Lottogewinn von 9,7 Millionen Euro. Die Frau aus dem Zürcher Oberland wusste zwar, dass Sie nie an einer spanischen Lotterie teilgenommen hatte. Dennoch glaubte sie den Beteuerungen – und liess sich auch dazu verleiten, Geld nach Spanien zu schicken.
Zuerst schrieben ihr die Gauner, sie müsse eine Überweisungsgebühr schicken. Dann verlangte angeblich das spanische Steueramt eine Vorabzahlung, anschliessend wollte eine Behörde Geld für die Ausstellung eines Zertifikats, und dann forderte noch eine Versicherungsgesellschaft eine Prämie. Nachdem sie insgesamt 6961 Euro nach Spanien geschickt hatte, wurde der Frau definitiv klar, dass sie auf eine üble Masche hereingefallen war.
Deshalb ignorierte sie die weiteren Geldforderungen. Da mailte ihr ein Fernando Martinez, der sich als «Ausland Ansprech Partner» bezeichnet, in fehlerhaftem Deutsch: «Ich bin verblüfft, dass sie jetzt aufhören wollen alles im Gange ist.» Und: «Wir können sie zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie von ihr Versprechen Versprechen nicht einhalten.»
Man sollte sich also von solchen Einschüchterungen nicht beeindrucken lassen, sondern einfach jeden mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Betrügern beenden. Dann hören die Belästigungen auf. Wichtig zu wissen:
Seriöse Lottogesellschaften verlangen von den Gewinnern nie Vorauszahlungen.
Betrügerische Gewinnankündigungen von angeblichen spanischen Lotterien kommen heute nicht nur per Brief, sondern auch per E-Mail. Schicken Sie nie Vorabgebühren nach Spanien.
In die gleiche Betrugskategorie gehören Schreiben von angeblichen spanischen Anwaltskanzleien, die von «nicht beanspruchten Preisgeldern» schwafeln. Aktuell nennen sie sich zum Beispiel «Belzuz Abogados», «Anwaltskanzlei Vidal and Pamela» oder «Luiz Cruz Abogados».
Auch das «offizielle Informationsschreiben» von einem angeblichen Gewinn bei «Google AU Ltd.» ist ein Betrugsversuch.
Warnlisten von K-Geld und «K-Tipp» (www.kgeld.ch, www.ktipp.ch) zeigen unter anderem die Schwindel-Lottogewinnankündigungen, die aktuell im Umlauf sind.