Tipp: Lassen Sie sich keine Vorsorgefonds aufschwatzen
Silvia Pfister aus Unterseen BE hat ein ganz normal verzinstes Freizügigkeitskonto bei der Berner Kantonalbank (BEKB). Im März 2018 erhielt sie ein Werbeschreiben der BEKB: Neu habe die Bank «bärenstarke» Vorsorgefonds im Angebot und damit könne man «langfristig von höheren Renditechancen» profitieren.
Für die 63-Jährige ist das Angebot unpassend. Denn mit Vorsorgefonds würde sie ihr Geld den Auf- und Abwärtsbewegungen der Börsen aussetzen – und das sollten nur diejenigen Sparer tun, die einen längeren Anlagehorizont von mindestens zehn Jahren haben. Würde Silvia Pfister auf das Angebot eingehen und ihr Freizügigkeitsguthaben dann anlässlich der Pensionierung beziehen, könnte sie das Geld nicht lange genug im Fonds lassen, um auch allfällige Verluste wieder aufzuholen.
Diese Einschränkung gilt übrigens auch für Jüngere. Wer vorübergehend ohne Anstellung ist und deshalb das Pensionskassengeld auf einem Freizügigkeitskonto parkieren muss, sollte dieses Geld nicht in Wertschriften anlegen. Denn bei einer Neu-Anstellung sollte das Altersgeld in die neue Pensionskasse eingezahlt werden. Und dann wäre der Zeitpunkt für den Verkauf der Fondsanteile vielleicht ungünstig.
Das Angebot der BEKB ist noch in einem weiteren Punkt tückisch. Sie fordert die Empfänger des Werbebriefs auf: «Wechseln Sie kostenlos von Ihrem Swisscanto-Vorsorgefonds auf einen BEKB-Vorsorgefonds.» Damit spricht sie Sparer an, die ihr Freizügigkeitsgeld bereits in Anlagefonds investiert haben.
Doch damit kaufen Anleger die Katze im Sack. Die neuen BEKB-Fonds konnten sich noch nicht bewähren. Es ist also unbekannt, ob die Fondsmanager erfolgreich arbeiten oder nicht. Die BEKB schreibt zwar, hier seien «erfahrene Spezialisten» mit «mehrfach ausgezeichneter Anlagekompetenz» am Werk. Doch das ist vorerst nur ein Versprechen.
Vorsicht: Achten Sie bei Wertschriften auf die Kosten
Der 45-jährige Daniel S. aus Zürich investierte einen Teil seines Freizügigkeitsgeldes in Wertschriften – und zwar bei der Swiss Life. Die Gesellschaft bewirbt ihr Angebot unter dem Motto «Hart Verdientes clever investiert». Doch damit hat Daniel S. vor allem eine teure Wahl getroffen. Denn zuerst kassiert die Swiss Life eine Ausgabekommission von 1,8 Prozent auf die Investitionssumme. Bei seinem Investment von 140983 Franken belief sie sich auf 2537 Franken. Dazu zwackt die Swiss Life eine «laufende Pauschalgebühr» von 0,8 Prozent pro Jahr ab. Im Jahr 2017 waren das 1194 Franken. Dazu kommen noch die laufenden internen Kosten des gewählten Fonds von 0,59 Prozent pro Jahr.
«Gebühren in dieser Grössenordnung sind reine Abzocke», ärgert sich Daniel S.
Das bestätigt Benjamin Manz vom Vergleichsdienst Moneyland.ch: «Das Angebot ist teuer. Es gibt günstigere ohne Ausgabe-, Pauschal- und zusätzliche Depotgebühren.»
Tipp: Die Vorsorgefonds, die im Rahmen eines Freizügigkeitskontos zur Auswahl stehen, sind in der Regel die gleichen wie in der Säule 3a. Deren Renditen hat K-Geld letztmals in Ausgabe 6/2017 publiziert.
Übrigens: Auch beim normal verzinsten Freizügigkeitskonto lauern neuerdings Kostenfallen. Der K-Tipp berichtete über die Freizügigkeitsstiftung Avenirplus (früher IGP), die pro Jahr Gebühren von 40 Franken verlangt. Beim aktuellen Zins von null Prozent ergibt das ein garantiertes Minus auf dem Freizügigkeitsguthaben.
Warnung: Hände weg von der Argus Investment
Viele Schweizerinnen und Schweizer erhalten Post von der Argus Investment GmbH aus Wollerau SZ. Das Werbeschreiben mit dem Titel «3 Milliarden nachrichtenlose Pensionskassengelder in der Schweiz» fordert die Empfänger auf, ein Formular mit den persönlichen Angaben auszufüllen.
Damit will die Argus bei der «Zentralstelle 2. Säule» in Bern nachfragen, ob dort vergessene Altersguthaben der betreffenden Person lagern. Sie mache das «kostenlos», sagt Argus, und sie finde «bei jeder dritten Person verlorene Guthaben».
Es gibt gute Gründe, das Argus-Angebot abzulehnen:
Fremde Hilfe für die Suche nach allenfalls vergessenem Vorsorgegeld ist unnötig. Einen solchen Suchauftrag bei der «Zentralstelle 2. Säule» kann jedermann selbst stellen – ohne Kostenfolge. Das Formular kann man unter www.zentralstelle.ch herunterladen oder bei der Zentralstelle 2. Säule, Postfach 1023, 3000 Bern 14, Tel. 031 380 79 75 beziehen.
Das Angebot von Argus ist nicht kostenlos. Laut Gesetz müssen aufgefundene Vorsorgegelder in die bestehende Pensionskasse überwiesen werden. In diesem Fall verlangt Argus 100 Franken. «Je nach Aufwand kann es etwas mehr sein», ergänzt Argus-Geschäftsführer Bruno Kälin. Wird ein gefundenes Pensionskassenguthaben bar ausbezahlt, was in Ausnahmefällen erlaubt ist, verlangt Argus Investment dafür vom Kunden ebenfalls 100 Franken.
Wenn Altersguthaben gefunden werden, empfiehlt Argus ihren Kunden, diese Gelder an eine Freizügigkeitsstiftung zu überweisen. Für diese Vermittlung werde sie entschädigt, schreibt Argus im Werbebrief. Geschäftsführer Kälin betont, er arbeite mit «verschiedenen grossen Freizügigkeitsstiftungen» zusammen. Namen nannte er keine.
Den Kunden schreibt Kälin, durch diese Vermittlung ergebe sich eine «Win-Win-Situation» für alle. Doch so gewinnt nur Argus Investment: Falls eine Freizügigkeitsstiftung effektiv ein Vermittlungshonorar zahlt, wird es vom Guthaben des Kunden abgezogen.
Das zeigt sich an einem konkreten Fall. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Argus Investment von der Bank J. Safra Sarasin für die Vermittlung einer Wertschriftenanlage eine «Abschlussvermittlung» von 3 Prozent der angelegten Summe kassierte. Dies auf Kosten des Vorsorgeguthabens. Die J. Safra Sarasin wollte die Zusammenarbeit mit Argus nicht kommentieren.