Annemarie Lauber (Name geändert) aus Niederhasli ZH war im Dezember vergangenen Jahres im Zürcher Stadtzentrum unterwegs. Bei einer Filiale der Bank Cler fiel ihr eine Werbung auf: 1,8 Prozent Zins für Neugeld auf dem Sparkonto. Sie betrat die Filiale und fragte, ob sie auch von diesem Vorzugszins profitieren könne, wenn sie ihr Geld vom Cler-Sparkonto abziehe und im neuen Jahr wieder einzahle. Der Angestellte am Schalter bejahte.
Lauber hatte bei der Bank Cler keinen E-Banking-Zugang, deshalb liess sie sich die 50'000 Franken, die auf ihrem Sparkonto lagen, bar auszahlen. Sie wollte aber nicht mit so viel Geld in der Tasche durch die Stadt gehen. Daher bezog sie das Geld in drei Tranchen. Eine Tranche von 15'000 Franken und eine weitere von 20'000 Franken zahlte sie am Schalter der nahegelegenen UBS-Filiale an der Bahnhofstrasse auf ihr Konto bei der UBS ein. Für die Einzahlung von weiteren 15'000 Franken war ihr die Warteschlange am Schalter zu lang. Lauber entschied sich für die Einzahlung am Bancomaten.
Plötzlich fragte die UBS nach zusätzlichen Belegen
Mitte Januar erhielt Lauber einen Anruf der UBS. Die Bank wollte wissen, woher das einbezahlte Bargeld stamme. Die 63-Jährige erklärte am Telefon Herkunft und Zweckbestimmung des Geldes. Damit war für Lauber die Sache erledigt.
Nicht aber für die Grossbank: Am 15. März erhielt die Kundin per Brief die Aufforderung, der UBS bis Ende Monat die «Bezugsquittungen/Kontoauszüge für die Bargeldeinzahlungen» am Bancomaten zukommen zu lassen.
Als Bank sei sie «regulatorisch verpflichtet, den Hintergrund von Transaktionen zu verstehen und zu dokumentieren», schrieb die UBS. Annemarie Lauber telefonierte erneut mit dem Kundendienst, erklärte die Sachlage und sandte der UBS am nächsten Tag die gewünschten Unterlagen per beigelegtem Antwortcouvert zu.
Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung beendet
Einige Wochen später reagierte die UBS: Sie teilte Lauber am 12. April mit, sie kündige die Geschäftsbeziehung. Eine Begründung für diesen Schritt – nach über 40 Jahren Kundentreue – fehlte im Schreiben. Die Bank verwies lediglich auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort heisst es, dass Kunden und UBS bestehende Geschäftsbeziehungen «mit sofortiger Wirkung aufheben» können.
Annemarie Lauber fragte bei der UBS nach den Gründen für die Kündigung. Dabei erfuhr sie, dass die eingereichten Belege nicht bei den zuständigen internen Stellen der Bank angekommen waren. «Die Belege sind irgendwo bei Ihnen versandet, und ich bekomme die Kündigung?», beklagte sich Lauber in einem E-Mail an die UBS. Sie sandte der Grossbank die Unterlagen ein weiteres Mal und bat um eine kurze Mitteilung, ob die UBS diesem internen Fehler nachgehe und die Sachlage richtigstelle oder an der Kündigung festhalte.
Die UBS ging nicht darauf ein. Vielmehr drohte sie Lauber eine Aufwandentschädigung von 200 Franken an, sofern sie bis zum 4. Juni ihre Konten nicht saldiert habe. Doch die Überweisung der rund 64'000 Franken von ihrem Privat- und ihrem Sparkonto auf Konten von Raiffeisen, Migros-Bank und Zürcher Kantonalbank gestaltete sich schwierig. Immer wieder wurden ihre Zahlungsaufträge mit der Begründung «Angaben ungenau» blockiert – obwohl die UBS zuvor Überweisungen mit denselben Bankdaten problemlos ausgeführt hatte. Schliesslich verlangte die UBS von Lauber, dass sie jede im E-Banking erfasste Zahlung am Telefon bestätige.
«So geht man nicht mit Kunden um»
Lauber fühlt sich von der Grossbank schikaniert: «Ich finde, so geht man nicht mit Kunden um.» Ganz anders war es, als sie einige Jahre zuvor geerbt hatte und eine höhere Summe auf ihren UBS-Konten lag. «Da wurde ich überhäuft mit Telefonaten, um Beratungsgespräche zu vereinbaren, damit das Geld gut angelegt werden könne.»
Kurz vor der gesetzten Frist gelang es Lauber, ihre Konten zu saldieren. Für eine Debitkarte, die erst nach dem Kündigungstermin Gültigkeit erlangt hätte, hatte die UBS aber noch 50 Franken belastet. Und: Der UBS unterliefen bei der Saldierung des Privat- und des Sparkontos weitere Fehler, die zu negativen Saldi führten. Immerhin korrigierte die Grossbank die Fehler ohne Kostenfolge für die Kundin. Korrekte Abschlussbelege hat Lauber bis heute nicht erhalten. Die UBS nahm gegenüber K-Geld nicht Stellung: «Wir äussern uns nicht zu einzelnen Kundenfällen.»
Auch die Migros-Bank drangsaliert Kunden
Die UBS ist nicht die einzige Bank, die Kundinnen und Kunden schikaniert. So verkaufte eine K-Geld-Leserin aus Richterswil ZH der Migros-Bank Ende 2023 ein Kilo Gold. Die Bank verlangte im Mai dieses Jahres dann detaillierte Angaben zur Herkunft des Edelmetalls, zu den Gründen für den früheren Kauf und den vorgenommenen Verkauf sowie zur Verwendung des gelösten Geldes – und dies, obwohl die Kundin mit dem Gold ein Herkunftszertifikat abgegeben hatte.
Weiter sollte die Frau Informationen liefern zu ihrer Vermögens- und Berufssituation. Andernfalls werde die Nutzung ihres Kontos eingeschränkt. Die Frau lieferte darauf nur die gewünschten Angaben zum Gold. Damit gab sich die Bank zufrieden.
Einem Kunden aus Zürich hingegen kündigte die Migros-Bank. Ende Februar 2023 wollte er 800 Euro an eine Bekannte in Uganda überweisen. Die Migros-Bank wies die Zahlung mit einer nachweislich falschen Begründung zurück. Ab November führte die Migros-Bank einzelne Zahlungsaufträge des Kunden nicht mehr oder nur verzögert aus. Er reklamierte wiederholt, doch die Probleme wurden grösser.
Schliesslich konnte er kaum mehr auf sein eigenes Geld auf dem Kon-to zugreifen. Die Migros-Bank behauptete gegenüber dem Kunden und seinem Anwalt, es handle sich lediglich um «Verzögerungen und kurzzeitige Einschränkungen», kündigte aber zugleich die Geschäftsbeziehung.