Die Dividende ist eine Beteiligung der Aktionäre am Gewinn des Unternehmens. Darauf zahlen die Anleger Einkommenssteuern. Einige Firmen verfügen über sogenannte Kapitaleinlagereserven. Dieses Geld stammt aus Einzahlungen der Aktionäre in früheren Jahren. Benötigt ein Unternehmen diese Mittel nicht mehr, kann es sie an die Aktionäre zurückzahlen. Solche Rückzahlungen sind keine Einkommen und unterliegen nicht der Einkommenssteuer. Es gilt also dasselbe wie bei Sparern mit einem Konto: Wer einen Teil seines Geldes abhebt, muss die bezogene Summe nicht als Einkommen versteuern.
Die Ausschüttungen der Zurich Insurance Group erfolgten jahrelang vollständig als steuerfreie Rückzahlung von Reserven. Aufgrund einer vom Volk angenommenen Steuerreform ist das seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr möglich. Seither müssen Unternehmen mindestens die Hälfte der Ausschüttungen an die Aktionäre als ordentliche und somit steuerbare Dividende vornehmen.
Aus diesem Grund erhalten die Aktionäre der Grossbank UBS, der Immobilienfirma Swiss Prime Site, des Stellenvermittlers Adecco und des Apothekenbetreibers Galenica Auszahlungen, die nur noch zur Hälfte steuerfrei sind. Dasselbe gilt für Aktien des Schlüsselherstellers Dormakaba, des Fleischproduzenten Bell oder des Finanzinstituts Leonteq (siehe Tabelle im PDF).
Neigen sich die Kapitaleinlagereserven dem Ende zu, schrumpft der steuerfreie Teil der Auszahlung. Die Zurich Insurance Group schüttete im April 2022 noch Fr. 1.65 pro Aktie als Rückzahlung von Reserven aus. Das entsprach nur noch 7,5 Prozent der 22 Franken, welche die Aktionäre pro Anteil erhielten.
Steuerfreier Anteil bis 100 Prozent
Trotz der Steuerreform gibt es noch Unternehmen, die ihren Aktionären eine vollständig steuerfreie Ausschüttung auszahlen. Dazu zählen die auf zahnmedizinische Geräte spezialisierte Firma Coltene, die Privatbank EFG International, der Baustoffkonzern Holcim und der Softwareverkäufer Software One. Das ist legal, weil es um die Rückzahlung von ausländischen Kapitalreserven geht.
Nennwertrückzahlungen sind ebenfalls steuerfrei. Der Nennwert einer Aktie entspricht dem Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Er liegt in der Regel deutlich unter dem Börsenkurs. Der Lebensversicherer Swiss Life reduzierte im Juli 2020 den Nennwert seiner Aktien von Fr. 5.10 auf 10 Rappen. Darum bekam jeder Aktionär pro Titel 5 Franken zurück und musste dieses Geld nicht als Einkommen versteuern.
Fazit: Jeder Aktionär freut sich über steuerfreie Erträge. Allerdings sollten diese nicht das einzige Argument für den Kauf von Aktien sein. Dafür wichtiger ist die Frage, ob ein Anleger vom weiterhin guten Geschäftsgang eines Unternehmens überzeugt ist.