Ja. St. Gallen und neun weitere Kantone kennen beim Eigenmietwert einen sogenannten Unternutzungs­abzug. Das Gleiche gilt beim Bund. Voraussetzung dafür ist, dass die Räume tatsächlich dauernd unbenutzt sind. Den Unternutzungs­abzug müssen Sie bei Ihrer Steuerbehörde beantragen.

In Ihrem Fall wird ein Raum der 6-Zimmer-Wohnung nicht genutzt. Nach der St. Galler Formel wird der Unternutzungsabzug wie folgt berechnet: Ihr Eigenmietwert von 22'000 Franken wird mit 0,7 multipliziert und durch 8 dividiert. Das ergibt eine Senkung des Eigenmietwerts um 1925 Franken.