«Weihnachtsgeld»: So nennt der Betrieb den jährlichen Bonus an seine Angestellten. Auch Sabine Zeuner aus Wattwil SG (Name geändert) bekam drei Jahren lang von ihrem Chef ein solches Geschenk – und zwar in Form von WIR im Wert von insgesamt über 4000 Franken.
Zeuner ist kein Einzelfall. Rund 45000 Unternehmen sind Kunden der WIR-Bank. Einige dieser Betriebe zahlen ihren Angestellten Boni oder Gratifikationen in WIR aus. Insgesamt haben diese Unternehmen gemäss WIR-Bank rund 15000 Konten für ihre Angestellten eröffnet. Lohnzahlungen in WIR sind laut Gesetz unzulässig. Freiwillige WIR-Zahlungen als Geschenk des Arbeitgebers hingegen sind erlaubt.
Das WIR-Netzwerk umfasst zurzeit in der Schweiz etwa 11000 kleinere Geschäfte und Restaurants. Diese sind auch via eine kostenlose Smartphone-App der WIR-Bank zu finden. Nicht dabei sind jedoch zum Beispiel die grossen Detailhändler wie Migros und Coop oder grosse Ketten wie Jelmoli, H&M, Globus, Media-Markt oder Ikea.
Es ist deshalb nicht einfach, mit WIR-Geld einzukaufen. Am liebsten würde Sabine Zeuner die erhaltenen Weihnachtsgelder, die jetzt unverzinst auf ihrem WIR- Konto liegen, in Franken umtauschen und an ihre Hausbank überweisen.
Boni in WIR-Geld: Für zwei WIR-Bank-Konten Gebühren zahlen
Dann könnte Zeuner sich auch die Gebühren für die beiden Konten bei der WIR-Bank sparen: Denn sie zahlt fürs WIR-Konto, auf dem die Boni liegen, und sie zahlt auch für das Franken-Konto, das sie zwingend haben muss, und von dem aus die Bank die Gebühren fürs WIR-Konto abzieht. Seit Sabine Zeuner ihre Stelle gekündigt hat und ihr ehemaliger Arbeitgeber diese Gebühren nicht mehr übernimmt, kosten sie beide Konten zusammen 60 Franken pro Jahr.
Doch ein Umtausch in Franken ist nur mit einem Verlust möglich. In Internetinseraten sind immer wieder Abnehmer zu finden, die WIR-Beträge in Franken tauschen. Der Haken: Dies ist mit einem happigen Abschreiber von beispielsweise 20 oder 30 Prozent verbunden.