Der 80-jährige E. M. aus Greifensee ZH ist verheiratet. Von den Renteneinkünften können er und seine Ehefrau gut leben. Zusätzlich hat das Paar 200000 Franken Erspartes. Das liegt grösstenteils auf einem Senioren-Sparkonto, ein kleiner Teil ist in Aktien investiert.
Im März 2018 erhielt E. M. eine Einladung von der Filiale Volketswil der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Es kam zu einer Besprechung, und dabei wollte die Bank dem Kunden eine Anlageberatung schmackhaft machen. Die hätte ihn eine jährliche Gebühr von 0,95 Prozent der Anlagesumme gekostet.
Ähnlich erging es B. Z. aus Zürich, die bei der ZKB 275 000 Franken angespart hat. Ihr schlug die Bank für einen Teil dieses Geldes eine Vermögensverwaltung vor, die pro Jahr 1,3 Prozent des verwalteten Geldes wegfressen würde. Die ZKB-Kundin berichtet von einem «langen, intensiven, zum Teil offensiven Beratungsgespräch voller Zahlen und Statistiken».
Das sind keine Einzelfälle: Immer wieder melden sich bei K-Geld Leserinnen und Leser, denen die Bank ein Mandat aufschwatzen will – als Beratungs- oder als Vermögensverwaltungsvertrag (siehe Kasten). Der Beweggrund der Banken ist klar: Mit einem gebührenpflichtigen Mandat sichern sie sich konstante Einnahmen – unabhängig davon, ob sich das Vermögen des Kunden vermehrt oder verringert.
K-Geld rät meist von solchen Mandaten ab. Das sind die Gründe:
Für Beträge unter rund einer Million Franken lohnen sich solche Mandate nicht, weil sie zu teuer sind. Empfehlenswert sind sie nur für Vermögende und für Kleinanleger, die mangels Interesse am Thema Finanzen mit der Geldanlage wenig oder nichts zu tun haben wollen.
In der Werbung behaupten die Banken gerne, die vorgeschlagene Anlagelösung sei auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. In Wahrheit legen die Banken den meisten Kunden den praktisch gleichen, standardisierten Anlagemix ins Depot.
Die mit Beratungs- oder Verwaltungsmandaten erzielten Renditen sind oft enttäuschend. «Die Evidenz für eine nachhaltige Überrendite – nach Kosten für die Anlageberatung – ist nicht vorhanden», sagt Teodoro D. Cocca, Professor am Swiss Finance Institute in Zürich.
Wer sich mit wenig Aufwand selber um seine Anlagen kümmern will und elementare Grundkenntnisse mitbringt, kann ein Portefeuille von einigen hunderttausend Franken in Eigenregie zusammenstellen. Dafür eignen sich zum Beispiel bewährte Mischfonds. Oder ein Mix aus Indexfonds für die klassischen Anlagegebiete. Man sollte aber nicht alles aufs Mal investieren, sondern gestaffelt in mehreren Schritten. K-Geld berichtet regelmässig darüber, bei welchen Banken oder Online-Brokern man das kostengünstig machen kann (K-Geld 1/2018).
Beratungsmandat, Vermögensverwaltungsmandat: Das sind die Unterschiede
Bei einem Beratungsmandat sucht der Anlageberater regelmässig das Gespräch mit dem Kunden. Der Kunde entscheidet aber selber, ob, wann und was er kaufen oder verkaufen möchte. Damit trägt der Kunde die volle Verantwortung für sein Handeln. Auch Beratungsmandate kosten – meist abgestuft nach der Intensität der Beratung.
Wer ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt, delegiert hingegen die Anlageentscheide an eine Bank oder einen unabhängigen Vermögensverwalter. Dafür verlangen die Banken einen fixen Prozentsatz des Vermögens als Honorar und allenfalls eine Erfolgsbeteiligung.