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Beide bilden den gleichen Index ab. ETFs (börsengehandelte Indexfonds) sind jedoch in der Regel aus den folgenden Gründen vorzuziehen:
ETFs unterstehen den Regeln für Anlagefonds. Die Anteile sind Sondervermögen, die dem Kunden gehören. Sie wären also von einem Konkurs der Hausbank oder des Herausgebers des ETFs nicht betroffen. Indexzertifikate hingegen sind Schuldverschreibungen, also quasi Darlehen an einen Emittenten, zum Beispiel an eine Bank. Geht die Herausgeberin Konkurs, kann das Geld vollständig verloren gehen.
Bei der Performance von Aktien-ETFs sind die Dividenden immer mitberücksichtigt (siehe K-Geld 3/2016). Bei Indexzertifikaten ist das nicht immer der Fall, ihre Rendite kann somit tiefer ausfallen.
Indexzertifikate sind weniger gut handelbar.
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