145'000 Unternehmen in der Schweiz lassen ihre Jahresrechnung nicht durch einen Revisor prüfen. Das ist beinahe die Hälfte aller im Handelsregister eingetragenen Betriebe.
Grund: Seit Anfang 2008 müssen Kleinunternehmen mit weniger als zehn Vollzeitstellen ihre Geschäftszahlen nicht mehr extern prüfen lassen (siehe unten).
Von dieser Regelung könnten 260'000 der rund 300'000 Betriebe in der Schweiz profitieren. Bedingung: Alle Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre müssen einverstanden sein. Kleinunternehmen, die auf eine externe Prüfung ihrer Jahresrechnung verzichten, sparen einiges an Geld.
Gemäss Treuhandkammer Schweiz kostet eine sogenannte eingeschränkte Revision im Schnitt 4900 Franken – pro Jahr. Die abgespeckte Prüfung umfasst Befragungen des Managements, eine allgemeine Prüfung der Buchhaltung sowie in die Tiefe gehende Stichproben.
Dazu gehört der summarische Revisionsbericht an die Generalversammlung. Darüber hinaus macht der Revisor eine Analyse wichtiger Positionen, etwa von Beteiligungen. Er prüft, ob sie tatsächlich den bilanzierten Wert aufweisen. Üblich ist auch eine Besprechung der Revisionsresultate mit der Geschäftsleitung.
Sechs Offerten trafen innert zwei Wochen ein
Die Preisangaben der Treuhandkammer für eine eingeschränkte Revision sind jedoch nur Richtwerte. Die effektiven Kosten variieren beträchtlich. Dies zeigen von K-Geld verdeckt eingeholte Offerten bei acht bekannten Revisionsgesellschaften.
In der Stichprobe wurden die fünf Grossen der Branche berücksichtigt: BDO, Deloitte, Ernst & Young, KPMG sowie Price Waterhouse Coopers (PwC). Hinzu kamen das auf kleine und mittlere Betriebe spezialisierte Beratungsunternehmen OBT sowie zwei kleine, nur regional tätige Treuhandfirmen.
Ausser Oegerli/Kissling sind alle Gesellschaften auch für die grosse, uneingeschränkte Revision zugelassen (siehe unten).
Das Vorgehen: Die acht Gesellschaften erhielten den Handelsregisterauszug einer Firma mit Sitz in Lenzburg AG sowie folgende Basisinformationen: Reinigungsbranche, Bilanzsumme 8,1 Millionen Franken, Umsatz 3,1 Millionen Franken, 19 Mitarbeitende.
Auf Wunsch wurde den Revisionsfirmen zudem der Geschäftsabschluss 2010 ausgehändigt. Das Resultat: K-Geld erhielt innerhalb der gesetzten Frist von zwei Wochen sechs Offerten.
Die Kosten für die eingeschränkte Revision des KMU lagen weit auseinander: zwischen 3500 und 14?500 Franken – für dieselbe Aufgabe (siehe Tabelle im pdf-Artikel).
PwC und KPMG, die beiden grössten Revisionsgesellschaften der Schweiz, verzichteten auf eine Offerte. Sie sind mit ihren vielen Spezialisten auf Grossunternehmen ausgerichtet und gelten daher als eher teuer.
Dies zeigt sich auch an den Offerten von Deloitte und Ernst & Young (E&Y). Sie betreuen ebenfalls viele grosse, international tätige Kunden.
Im zweiten Quartal wird es günstiger
Deloitte hat mit einem Maximalbetrag von 14'500 Franken die teuerste Offerte eingereicht. E&Y ist mit 12'400 Franken etwas günstiger. Das Unternehmen berechnet diese Summe für eine Revision im ersten Quartal des Jahres.
Wer sich hingegen mit einem Abschluss im zweiten Quartal begnügt, zahlt bei E&Y «nur» 7800 Franken. Grund: Das Revisionsgeschäft ist extrem saisonal. Vor allem Banken und börsenkotierte Unternehmen wollen möglichst schon in den ersten Tagen des Jahres über eine revidierte Rechnung verfügen.
Wer länger warten kann, kommt also günstiger weg. Von Gesetzes wegen muss die Revision bis 30. Juni erfolgt sein. Auch wenn es sonst in keiner der eingeholten Offerten steht: Experten wissen, dass praktisch alle Gesellschaften zu Preisnachlässen bereit sind, wenn die Revision erst zwischen April und Juni durchgeführt werden kann.
Die kleineren Regionalbüros sowie BDO liegen mit Preisen zwischen 4320 und 4840 Franken im Mittelfeld. Die günstigste Offerte kam von der unabhängigen OBT. Sie verlangte 3500 bis 4000 Franken.
Erst Offerten, dann Referenzen einholen
Die immensen Preisunterschiede zeigen: Vor der Wahl einer Revisionsstelle ist es sinnvoll, mehrere Offerten einzuholen. Der Preis sollte aber nicht das einzige Auswahlkriterium sein. K-Geld sagt, was es sonst noch zu beachten gilt:
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- Problematisch sind vor allem Kleinstfirmen mit nur einem Revisor. Bei solchen Einmannbetrieben ist die nötige Kontinuität oft zu wenig gewährleistet.
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- Holen Sie bei Anbietern Referenzen ein und beziehen Sie Empfehlungen befreundeter Unternehmen in Ihren Entscheid mit ein.
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- Die Durchführung einer gesetzlich vorgeschriebenen Buchprüfung ist seit Anfang 2008 grundsätzlich nur noch mit einer Zulassung durch die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) erlaubt. Ob ein Revisor die nötige Zulassung hat, lässt sich im Internet überprüfen und zwar unter https://register.revisionsaufsichtsbehoerde.ch.
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- Der Entscheid für einen Revisor sollte letztlich im persönlichen Gespräch getroffen werden. Denn ohne gegenseitiges Vertrauen wird die Zusammenarbeit für beide Seiten schwierig.
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Revisoren sind zudem nicht nur Kostentreiber, sondern auch nützliche Gesprächspartner für Firmeninhaber. Der Blick von aussen hilft oft, teure Fehler oder gar rechtliche Probleme in Buchhaltungs-, Steuer- und Sozialversicherungsfragen zu vermeiden.
Revisionspflicht: Das sind die Regeln für Unternehmen
Bei der Buchprüfung wird zwischen ordentlicher und eingeschränkter Revision unterschieden. Ihre Geschäftsabschlüsse ordentlich revidieren lassen müssen Gesellschaften, welche zwei von drei Eckwerten in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erreichen.
Die Eckwerte sind: 10 Millionen Franken Bilanzsumme, ein Umsatz von 20 Millionen Franken und 50 und mehr Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Rund 7000 Konzerne unterliegen der ordentlichen Revisionspflicht.
Firmen, deren Werte darunter liegen, können die eingeschränkte Revision wählen. Das betrifft in der Schweiz 293'000 Unternehmen, von denen aber rund 260'000 weniger als 10 Vollzeitstellen aufweisen und damit auf eine Revision verzichten dürfen.