Selbständigerwerbende wissen meist nicht, wie gross ihr Einkommen im laufenden Jahr sein wird. Dieser Wert bestimmt aber, wie viel sie maximal in die dritte Säule einzahlen dürfen. Denn Selbständige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent ihres steuerbaren Reingewinnes einzahlen, höchstens 34416 Franken. Der Reingewinn steht aber erst Ende Jahr fest. Einige Selbständige zahlen vorsichtshalber lieber zu viel als zu wenig ein. Denn der eingezahlte Betrag reduziert die Einkommenssteuer.
Massgeblich für die Höhe des zu versteuernden Gewinns ist die definitive Steuereinschätzung. Bis diese vorliegt, können mehrere Jahre vergehen. Zeigt sich dann, dass jemand zu viel in die dritte Säule einzahlte, muss er den Überschuss zurückfordern. Doch was passiert mit dem Zins auf dem zu viel eingezahlten Teil? Bleibt dieser «Überschuss» auf dem 3a-Konto – oder wird er von den Banken zurückgezahlt?
K-Geld fragte bei 30 Schweizer Banken nach, wie sie mit diesen Zinsüberschüssen umgehen – bei den grössten Banken sowie den Instituten, die den besten Zins gewähren. Resultat: Alle 3.-Säule-Stiftungen zahlen den Kunden nach der Meldung des Steueramtes die zu viel eingezahlten Beträge zurück. Die meisten belassen den auf den Überschüssen aufgelaufenen Zins auf dem 3a-Konto. Doch es gibt Ausnahmen:
Die Bank CIC gewährt auf dem 3a-Konto 0,2 Prozent Zins. Das ist der dritthöchste Zinssatz in der Schweiz. Im Vorsorgereglement der Stiftung nimmt sich die Bank das Recht heraus, «die auf den unrechtmässig erfolgten Einzahlungen entrichteten Zinsen und allfällige Unkosten dem 3a-Vorsorgekonto zu belasten». Das heisst: Der Kunde darf die Zinsen nicht behalten – und muss für die Rückzahlung möglicherweise noch etwas zahlen.
Mit 0,1 Prozent Zins gehört die Cornèr-Bank ebenfalls zur Spitze. Aber auch sie hat im Reglement ihrer Vorsorgestiftung den Passus, dass überhöhte Beiträge zu keinem Zinsanspruch der Kunden führen.
Bei der Aargauer Kantonalbank (0,05 Prozent Zins) werden Rückzahlungen von zu hohen 3a-Beträgen stets mit Zins vergütet, sofern die Einzahlung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Die Obwaldner Kantonalbank (0,075 Prozent Zins) berechnet den Zinsvorteil des 3a-Kontos gegenüber einem normalen Sparkonto. Beträgt die Differenz mehr als 30 Franken, muss dieser Zinsvorteil zurückgefordert werden. So bleibt also nur der Zins eines normalen Sparkontos auf dem Überschussanteil.
Das Problem betrifft auch Angestellte
Es kommt auch vor, dass Angestellte zu viel in die Säule 3a einzahlen, wie ein Sprecher der Basellandschaftlichen Kantonalbank bestätigt (BLKB). Dieses Jahr beträgt der Maximalbetrag 6883 Franken. Die BLKB verzinst den Betrag im Einzahlungsjahr voll. Die Valiant verzeichnete laut eigenen Angaben im letzten Jahr 600 Rückbuchungen wegen zu viel eingezahlter Beträge. Sie macht keinen Unterschied, ob jemand selbständig oder angestellt ist: Alle Beträge werden verzinst. Die Vorgehensweise der Banken bei Zinskonten gilt auch beim 3a-Wertschriftensparen. So sagt die Zürcher Kantonalbank, dass sie allfällige Gewinne oder Verluste nicht zurückfordere. Gleich bei Viac: Der Überschuss bleibt auf dem Konto.