Pensionskassen müssen die obligatorischen Guthaben der Versicherten mit mindestens 1 Prozent verzinsen. Diesen Mini- malwert legt der Bundesrat fest. Viele Pensionskassen verzinsen die Guthaben aber besser, wenn die Anlageerträge gut waren.
Bei Zinskonten sucht man selbst den Mindestzins vergeblich. So bekommen Bankkunden bei Sparkonten mit Sonderkonditionen zurzeit bestenfalls noch 0,15 Prozent. Und bei Kassenobligationen muss man bereit sein, sein Geld acht Jahre lang zu blockieren, um bei der Bank Cembra einen Zins von 1 Prozent zu erhalten – ohne Steuervorteil.
Jüngere Sparer sollten mit einem Einkauf zuwarten
Lohnt sich in dieser Situation ein Einkauf in die Pensionskasse? Zumal dieser Steuervorteile mit sich bringt: Einkäufe reduzieren die Steuerrechnung, weil sie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.
K-Geld liess vom unabhängigen Vorsorgeexperten Daniel Hausherr von der Firma ConsultInFinance in Volketswil ZH Berechnungen zum Pensionskasseneinkauf anstellen. Diese zeigen: Jüngere Sparer sollten mit einem Einkauf zuwarten – dieser lohnt sich vor allem ab einem Alter von 55 Jahren. Für die Berechnung ging Daniel Hausherr von einem verheirateten Mann in Zürich mit einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Franken aus. Für ihn ergibt sich bei einem einmaligen Einkauf von 50 000 Franken eine Brutto-Steuerersparnis von 9307 Franken – unabhängig davon, wann er in die Pensionskasse einzahlt. Punkto Zeitpunkt des Einkaufs zeigt sich: Je später dieser erfolgt, desto höher fällt die Rendite aus (siehe Tabelle im PDF).
Noch höher wird die Rendite, wenn der Versicherte die Einzahlung über mehrere Jahre staffelt. In der Tabelle beträgt die Steuerersparnis bei einmaliger Zahlung 9307 Franken. Bei fünf Einzahlungen zu je 10 000 Franken über fünf Jahre würde die Ersparnis in der Stadt Zürich auf 10 990 Franken steigen.
Kassenausweis informiert über Einkaufspotenzial
Bedingung für eine Aufstockung des eigenen Pensionskassenkapitals ist immer, dass man sogenanntes Einkaufspotenzial hat. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man eine Zeit lang nicht gearbeitet oder sein Arbeitspensum irgendwann aufgestockt hat. In den meisten Fällen ergibt sich das Potenzial aber dadurch, dass der Lohn im Laufe der Jahre gestiegen ist. Ausgehend vom aktuellen Verdienst, ermittelt die Pensionskasse, wie viel die versicherte Person aufgrund der reglementarischen Beiträge hätte ansparen können, wenn sie stets zum aktuellen Lohn versichert gewesen wäre. Das Einkaufspotenzial ist bei vielen Kassen auf dem jährlich verfügbaren Pensionskassenausweis angegeben. Sollte das nicht der Fall sein, kann man das Potenzial bei der eigenen Kasse anfragen.
Grundsätzlich sollte man Pensionskasseneinkäufe erst dann tätigen, wenn man im betreffenden Jahr das Maximum in die dritte Säule eingezahlt hat. Für Arbeitnehmer sind dies zurzeit 6883 Franken. Denn das Einkaufspotenzial in der Pensionskasse bleibt über Jahre bestehen – in der dritten Säule hingegen kann man nicht nachträglich Lücken füllen.
Bei Kapitalbezug Einzahlungsfrist beachten
Falls man beabsichtigt, bei der Pensionierung das angesparte Alterskapital – oder einen Teil davon – bar zu beziehen, sollte man unbedingt darauf achten, dass der letzte Einkauf mindestens drei Jahre vor der Pensionierung stattfindet. Andernfalls streichen die Steuerbehörden den Steuerabzug (K-Geld 2/2015).
Wer den Bezug der zweiten Säule als Rente bevorzugt, kann hingegen noch bis kurz vor der Pensionierung Einkäufe tätigen.Wichtig beim Bezug als Rente: Der Umwandlungssatz ist entscheidend – er entscheidet über die Höhe der jährlichen Rente. Im obligatorischen Teil liegt der Mindestumwandlungssatz bei 6,8 Prozent. Dieser gilt für alle Pensionskassen. Freiwillige Einkäufe landen in der Regel im Überobligatorium – dort sind die Pensionskassen frei, wie viel Rente sie bezahlen wollen. Der Umwandlungssatz kann weit unter 6,8 Prozent liegen. Einige Kassen wenden einen sogenannten umhüllenden Umwandlungssatz an, der sowohl für den obligatorischen als auch den überobligatorischen Teil des Alterskapitals gilt. Diese Praxis kann dazu führen, dass sich die Rente trotz einem Einkauf nicht oder nur geringfügig erhöht.