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09.02.2023
Eine Frau aus dem Kanton Freiburg arbeitete in einem 70-Prozent-Pensum an der Universität. Im Jahr 2019 versteuerte sie als Angestellte ein Einkommen von 105 040 Franken. Daneben betrieb sie als Selbständige einen Reithof. Für diesen deklarierte sie einen Verlust von 16 846 Franken. Die kantonale Steuerverwaltung liess diesen Verlust nicht als Abzug vom Einkommen zu: Es liege keine Gewinnabsicht und daher ein Hobby vor. Dagegen legte ...
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