Ein Verwaltungsrat einer Uhrenfirma bezog von 2012 bis 2015 Honorare in der Höhe von 1,9 bis 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Bei einer Kontrolle stellte die Ausgleichskasse fest, dass die Uhrenfirma für diese Honorare keine AHV-Beiträge bezahlt hatte. Die Kasse stellte knapp 1 Million ­Franken inklusive Verzugszinsen von mehr als 180'000 Franken in Rechnung.

Dagegen erhoben sowohl das ­Unternehmen als auch der ­ehemalige Verwaltungsrat Beschwerde. Das Bundesgericht wies diese ab. Jede Vergütung für eine ­unselbständige Arbeit sei ­abgabepflichtig. Dazu gehören gemäss AHV-Verordnung auch feste Honorare und Sitzungs­gelder von Verwaltungsräten.

Laut dem Bundesgericht gilt die Vermutung, dass ­Zahlungen einer Gesellschaft an ihre Verwaltungsräte im Zusammenhang mit diesem Mandat stehen. Diese Vermutung konnte weder die Uhrenfirma noch der ehema­lige Verwaltungsrat widerlegen.

Bundesgericht, Urteil 9C_633/2023 vom 24. April 2024