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Ein Verwaltungsrat einer Uhrenfirma bezog von 2012 bis 2015 Honorare in der Höhe von 1,9 bis 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Bei einer Kontrolle stellte die Ausgleichskasse fest, dass die Uhrenfirma für diese Honorare keine AHV-Beiträge bezahlt hatte. Die Kasse stellte knapp 1 Million Franken inklusive Verzugszinsen von mehr als 180'000 Franken in Rechnung.
Dagegen erhoben sowohl das Unternehmen als auch der ehemalige Verwaltungsrat Beschwerde. Das Bundesgericht wies diese ab. Jede Vergütung für eine unselbständige Arbeit sei abgabepflichtig. Dazu gehören gemäss AHV-Verordnung auch feste Honorare und Sitzungsgelder von Verwaltungsräten.
Laut dem Bundesgericht gilt die Vermutung, dass Zahlungen einer Gesellschaft an ihre Verwaltungsräte im Zusammenhang mit diesem Mandat stehen. Diese Vermutung konnte weder die Uhrenfirma noch der ehemalige Verwaltungsrat widerlegen.
Bundesgericht, Urteil 9C_633/2023 vom 24. April 2024
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