1 Muss man in allen Kantonen Erbschaftssteuern zahlen?
Nein, nur in fast allen: Einzig die Kantone Schwyz und Obwalden erheben keine Erbschaftssteuer.
2 Wer muss in den anderen Kantonen keine Erbschaftssteuer zahlen?
Die Ehegatten der Verstorbenen sind überall von Steuern befreit. Die direkten Nachkommen werden nur noch in Appenzell-Innerrhoden, Neuenburg, Waadt und in einigen Luzerner Gemeinden besteuert. Dagegen müssen Eltern und Konkubinatspartner der Verstorbenen fast überall Erbschaftssteuern zahlen. Davon befreit sind Eltern etwa noch in Aargau, Appenzell-Ausserrhoden, Uri, Wallis und Zug. Das gilt ebenso für hinterbliebene Konkubinatspartner in Nidwalden, Uri und Zug.
3 Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Das ist von Kanton zu Kanton verschieden. Der Tarif ist meistens progressiv gestaltet. Das heisst: Je grösser die Erbschaft, desto höher der Prozentsatz, den das Steueramt erhält. Der so berechnete Betrag wird je nach Verwandtschaftsgrad mit einem Faktor multipliziert. Beispiel: Im Kanton Zürich beträgt die «einfache Steuer» für eine Erbschaft von 30000 Franken 2 Prozent, also 600 Franken. Bei Onkeln des Erblassers wird der Betrag mit fünf multipliziert, das ergibt 3000 Franken.
4 Gibt es steuerfreie Beträge?
Ja, in fast allen Kantonen. Sie hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Im Kanton Thurgau etwa beträgt der Freibetrag für Eltern 20000 Franken, im Kanton Glarus liegt er bei 50000 Franken.
5 Auf welchen Vermögenswerten wird die Steuer erhoben?
Auf allen Vermögenswerten, die man als gesetzlicher Erbe oder aufgrund eines Testaments netto erbt.
6 Zu welchem Wert müssen vererbte Gegenstände wie etwa Autos oder Gemälde versteuert werden?
Als Berechnungsgrundlage dient meist der jeweilige Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
7 Wie werden Versicherungsleistungen besteuert?
Todesfallzahlungen aus einer gemischten Lebensversicherung unterliegen der Erbschaftssteuer. Zahlungen aus einer reinen Risikoversicherung (also ohne Sparteil) muss der Begünstigte wie Kapitalleistungen aus der zweiten oder dritten Säule als Einkommen versteuern. Eine Erbschaftssteuer fällt nicht an.
8 Wo wird die Erbschaftssteuer erhoben?
Zuständig ist der Kanton, in dem die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte. Liegenschaften werden dort besteuert, wo sie sich befinden.
9 Zu welchem Zeitpunkt muss man als Erbe die Erbschaftssteuer zahlen?
Die Steuer wird in den meisten Kantonen 30 Tage nach dem Zustellen der Veranlagungsverfügung fällig. Das bedeutet: Bis zum Ablauf der Frist sollte man die Steuer zahlen.
10 Wann verjährt die Erbschaftssteuer?
In den meisten Kantonen verjährt die Steuer zehn Jahre nach dem Tod des Erblassers.