Inhalt
Ein Ehepaar aus dem Kanton Aargau begünstigte sich im Jahr 1971 mit einem Ehevertrag gegenseitig maximal. Für den Erbfall regelte das Paar, dass beim Tod des zweitversterbenden Ehegatten die drei Kinder gleichbehandelt werden sollen. Nach dem Tod des Mannes und eines Sohnes verfasste die Witwe ein Testament und setzte die Enkel auf den Pflichtteil. Nach dem Tod der Mutter verlangten die beiden verbleibenden Geschwister beim zuständigen Bezirksgericht di...
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