Inhalt
Nein. Gemäss der von Ihnen vorgelegten Police haben Sie Anspruch auf eine Rente, wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall zu mindestens 70 Prozent erwerbsunfähig werden. Zusätzlich ist das Erlebensfallkapital für den Fall einer Invaliditätsrente versichert. Damit erreichen Sie Ihr Sparziel, auch wenn Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbstätig sein können.
Diese Prämienbefreiung bei Invalidität ist der einzige Vorteil einer solchen gemischten Versicherung. In der Regel ist es trotzdem günstiger, Sparen und Versichern zu trennen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden