Der 26-jährige Assistenzarzt Kurt Feierabend (Name geändert) aus Eschenz TG verdient zurzeit 86 400 Franken pro Jahr. Er wohnt in einer Mietwohnung. In drei Jahren möchte er mit seiner Freundin in ein Eigenheim ziehen und eine Familie gründen.
Als junger Angestellter eines Spitals zahlt er Lohnbeiträge an die AHV/IV, die Unfallversicherung, die Pensionskasse und eine Krankentaggeldversicherung. Grundsätzlich ist er somit solide versichert.
Trotzdem fragt er sich, ob er eine private Erwerbsausfallversicherung abschliessen soll. Denn er weiss: Eine Familie kostet Geld. Sein Einkommen als Arzt wird sich zwar rasch erhöhen. Aber das nützt ihm nicht viel, wenn er einmal wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten könnte.
Solange Feierabend angestellt bleibt, sind die möglichen finanziellen Lücken klein: Bei unfallbedingter Invalidität kommt er mit den Renten der IV, der Unfallversicherung und allenfalls der Pensionskasse auf 90 Prozent seines Einkommens. Bei Krankheit zahlt die Taggeldversicherung des Spitals zwei Jahre lang 80 Prozent des Lohns. Ist er länger arbeitsunfähig, sinkt sein Einkommen aber deutlich. Die Renten von IV und Pensionskasse decken dann häufig nur noch rund 60 Prozent des früheren Einkommens. Eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit ist für Angestellte deshalb ein nicht unerhebliches Risiko. Selbständigerwerbende leben noch riskanter: Sie erhalten in dieser Situation nur eine Rente der IV, die nicht einmal das Existenzminimum deckt, falls sie sich nicht freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen haben und über eine private Unfallversicherung verfügen.
Ausfallversicherung zahlt bis zur Pensionierung eine zusätzliche Rente
Eine Erwerbsausfallversicherung schliesst solche gesundheitsbedingte Einkommenslücken.
Wie gross beim Assistenzarzt Feierabend die Lücke zwischen Lebensbedarf und Versicherungsgeldern wäre, ist von der Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit abhängig:
In der ersten Phase zahlt das Spital den vollen Lohn weiter. Dabei gilt: Je länger jemand in einem Betrieb tätig ist, desto länger hat er Anspruch auf Lohnzahlungen. Feierabend erhält beispielsweise während dem zweiten Dienstjahr zwei Monate lang den vollen Lohn, wenn er erkrankt.
Ist Feierabend länger krank, erhält er anstelle des Lohns ein Krankentaggeld von der Versicherung des Arbeitgebers. Es beträgt 80 Prozent seines Jahreslohns, also zurzeit 69 120 Franken pro Jahr. Davon könnte er in seiner aktuellen Situation leben.
Nach zwei Jahren Krankheit bekäme Feierabend keine Taggelder mehr. Jetzt hätte er Anspruch auf IV-Renten der ersten und zweiten Säule. Diese Renten würden bei ihm gestützt auf den aktuellen Lohn insgesamt 50 760 Franken pro Jahr einbringen. Das wäre eine Differenz von 18 000 Franken gegenüber 80 Prozent seines Assistenzarztlohns. Diese Lücke könnte eine Erwerbsausfallversicherung schliessen. Sie zahlt bis zur Pensionierung eine zusätzliche Rente. Angestellte, die während zwei Jahren Anspruch auf ein Krankentaggeld haben, können die Versicherung mit einer Wartezeit von 24 Monaten abschliessen.
Fazit: Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit können nur wenige Leute ihren gewohnten Lebensstandard allein mit Renten aus obligatorischen Versicherungen aufrechterhalten. Wer kein Vermögen hat, sollte sich deshalb überlegen, eine Erwerbsausfallversicherung abzuschliessen. Die passende Versicherungssumme entspricht der Differenz zwischen den obligatorisch versicherten Renten und dem Bedarf bei Arbeitsunfähigkeit.
Weitere Infos zur Erwerbsausfallversicherung finden Sie im K-Tipp-Ratgeber So sind Sie richtig versichert.
Invalidität: So eruieren Sie Ihren Versicherungsbedarf
Die Erwerbsausfallversicherung soll im Falle eines gesundheitsbedingten Lohnausfalls eine allfällige Einkommenslücke schliessen. Deshalb sind folgende Fragen zu prüfen:
Wie viel Geld benötigt man, um den gewünschten Lebensstandard zu halten?
Wie hoch sind die Renten aus obligatorischen Versicherungen? Dazu gehören die IV, die Pensionskasse und für Angestellte die Unfallversicherung des Betriebs.
Ist Vermögen vorhanden: Soll es bei Invalidität ganz oder teils für den Lebensunterhalt verwendet werden?
Sind die Ausgaben insgesamt höher als die Einnahmen?
Nach einem Stellenwechsel oder anderen budgetrelevanten Veränderungen muss die Rechnung überprüft und die Versicherungssumme dem Bedarf angepasst werden.
Wer eine Erwerbsausfallversicherung abschliessen will, sollte mehrere Offerten einholen. Die Prämien sind recht unterschiedlich. Für einen 35-jährigen Mann kostet eine Erwerbsausfall-Rente von 24000 Franken pro Jahr 801 (Swiss Life) bis 1121 Franken (Helvetia) jährlich. Bis zum 65. Altersjahr beträgt die Prämiendifferenz 9600 Franken (siehe Tabelle im PDF).
Wer den Aufwand für einen Prämienvergleich scheut, kann dies an unabhängige Versicherungsberater delegieren. Die Fairsicherungsberatung AG mit Standorten in Bern und Zürich beispielsweise verlangt dafür ein Honorar von 190 Franken pro Stunde, mindestens aber 380 Franken. Auch das VZ Vermögenszentrum bietet landesweit in den Filialen entsprechende Versicherungsvergleiche an. Ein Versicherungsvergleich für eine Erwerbsunfähigkeitsrente beläuft sich auf 480 Franken.