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23.05.2017
Bei den im ETF enthaltenen Wertpapieren fallen Erträge an – also Zinsen und Dividenden. Diese muss der Anleger als Einkommen versteuern. Die im ETF enthaltenen Papiere können aber auch im Wert steigen. Solche Kapitalgewinne sind steuerfrei. Dies gilt übrigens auch bei normalen Anlagefonds, die aktiv verwaltet werden und nicht einen Index nachbilden. Und es gilt unabhängig davon, ob der Fonds Erträge ausschüttet oder gleich wieder investiert, also thesaurierend ist.
Für die Steuern ist es wichtig, die beiden Ertragsarten zu unterscheiden. Sonst riskieren Anleger, dass sie auch die steuerfreien Kapitalgewinne versteuern müssen.
Ein einfacher Tipp, um das zu verhindern: Geben Sie den Valor oder die ISIN-Nummer des Fonds, den Sie kaufen möchten, auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein (www.ictax.admin.ch } «Suche einzelner Titel»). Die meisten der an Schweizer Börsen gehandelten Fonds sind dort in den Kurslisten aufgeführt. Zu sehen ist einerseits der Steuerwert für die Vermögenssteuer sowie andererseits der zu versteuernde Ertrag. Wenn dieser für das betreffende Steuerjahr hier auftaucht, sind Sie auf der sicheren Seite.
Falls der zu versteuernde Ertrag fehlt, heisst das vermutlich, dass der betreffende Fonds nicht an die Steuerbehörden rapportiert, also kein Reporting macht. Nach Angaben der Zürcher Vermögensverwaltungsfirma Hinder Asset Management AG sind solche Fonds selten – aber es gibt sie. Sie sind zu meiden.
Einen Hinweis zu diesem Thema finden Sie auch auf www.justetf.com. Dort ist zu den ETFs vermerkt, ob das Produkt das sogenannte «ESTV-Reporting» macht. Falls dort «Kein ESTV-Reporting» steht, ist der ETF eher nicht empfehlenswert. em
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