Walter Strub (Name geändert) aus Niederwil SG schloss am 1. Dezember 1995 bei der Basler Versicherung eine Lebensversicherung ab. Er verpflichtete sich, während 27 Jahren jeweils Fr. 1585.– einzuzahlen, insgesamt Fr. 42 795.–. Es handelte sich um eine Anlage im Rahmen der Säule 3a, daher konnte er die jährliche Prämie in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen.
Die Police enthielt neben dem Sparteil eine Todesfallversicherung. Wäre Strub während der Ver-tragsdauer gestorben, hätten die Hinterbliebenen Fr. 50'000.– erhalten. Im Erlebensfall – wenn der Versicherte bei Vertragsende noch lebt – gibt es die gleiche Summe. In der Police wurde gross hervorgehoben, dass er «zusätzlich zu der vereinbarten Erlebensfallsumme Fr. 23'320.–» erhalte. Das sei der «Überschussanteil». Dieser Anteil werde Jahr für Jahr verzinslich angesammelt. Total wurden Strub Fr. 73'320.– in Aussicht gestellt.
Kürzlich erhielt Strub von der Basler Versicherung die Abrechnung für seine auslaufende Police. Sein Guthaben beläuft sich demnach auf Fr. 51'099.60, davon sind Fr. 1099.60 «Überschussanteile» – also über Fr. 20'000.– weniger als angekündigt. In einer Beilage zu Strubs Police schrieb die Basler unter «Überschussbeteiligung», der Überschuss werde jährlich festgesetzt, abhängig vom Geschäftsergebnis.
Weiter heisst es: «Unsere Angaben, die als Beispiele zu betrachten sind, basieren auf den Überschusssätzen, die gegenwärtig gelten und für die kommenden Jahre nicht garantiert werden können» (siehe Ausriss aus dem Dokument). Mit anderen Worten: Die versprochenen Überschüsse sind für die Kunden nichts wert, die Versicherung kann sie jederzeit nach eigenem Gutdünken steuern.
Darum sollte man Sparen und Versichern trennen
Aus diesem Grund rät K-Geld generell von gemischten Versicherungen ab. Wie schlecht Strub mit dem Vertrag der Basler Versicherung fuhr, veranschaulicht folgende hypothetische Rechnung: Was hätte er bezahlt, wenn er bei der Baloise für 27 Jahre eine reine Todesfallversicherung abgeschlossen hätte und sich mit dem Rest der Prämie, die er für seine Police ausgab, 27 Jahre lang am Swiss Performance Index (SPI) beteiligt hätte? Der SPI umfasst nahezu alle an der Börse gehandelten schweizerischen Aktiengesellschaften.
Antwort: Die reine Todesfallversicherung mit einer Todesfallsumme von 50'000 Franken bei der Basler Versicherung kostete für Kunden wie Strub im Jahr 1995 Fr. 422.50 pro Jahr. Für die ganze Vertragsdauer hätte ihn das also Fr. 11407.50 gekostet. Von den einbezahlten Fr. 42'795.– wären noch Fr. 31387.50 übrig geblieben.
Hätte sich Strub für diesen Betrag am 1. Dezember 1995 mit einem börsengehandelten Fonds am SPI beteiligt und 27 Jahre gewartet, hätte sich sein Geld auf Fr. 92'404.– vermehrt. Denn die Performance des SPI mit Dividenden in Franken betrug in den vergangenen 27 Jahren 7,3 Prozent pro Jahr.
Noch besser wäre Strub gefahren, hätte er für die gleiche Summe und Zeitspanne ausschliesslich Aktien der Basler Versicherung gekauft: Die erwähnten Fr. 31'387.50 wären auf Fr. 100'032.– angewachsen. Der Ertrag mit Dividenden des Baloise-Titels betrug vom 1. Dezember 1995 bis heute 8,1 Prozent pro Jahr.
Die Basler Versicherung sagt zum Fall Strub: «Die Überschussbeteiligung orientierte sich an den Überschusskonditionen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.» Die Baloise habe die Gutschriften 2003 eingestellt. Kein Wunder, erhalten die Aktionäre der Versicherung seit 2003 hohe Dividenden. Die Überschussbeteiligung ging offenbar seither an die Aktionäre.
Im Brief zur Auszahlung von Strubs Police schrieb die Basler Versicherung Walter Strub, man würde ihn bei einer «Wiederanlage» seines Geldes gern «unterstützen und beraten». Nach seiner Erfahrung mit der Baloise verzichtet Strub darauf.