Konkurs. Die Eidgenös­sische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Mitte Juni ­gegen die Flowbank SA in Genf ein Konkursverfahren eröffnet. Die Bank war stark im Handel mit ­Kryptowährungen wie etwa Bitcoin engagiert. Es ist gegenwärtig noch nicht klar, ob diese Währungen der Kunden als Sonder­vermögen gelten und nicht in die Konkursmasse fallen.

Dazu sagt die ­Finma, bei der Flowbank hänge es vom gewählten Produkt ab, ob Krypto­währungen Depotwerte darstellen und von der ­Liquidatorin abgesondert würden. Dies sei im Einzelfall zu prüfen und fest­zulegen. Es ist deshalb fraglich, ob Kryptokunden der Flowbank ihr ­Vermögen zurückerhalten werden.

Immerhin: Laut Finma ­können Kunden mit Privat- und Sparkonten bis zu 100'000 Franken aus den vorhandenen Mitteln der Bank vollumfänglich ausbezahlt werden. Bei den normalen Depotvermögen ist klar: Diese gelten als Sondervermögen und müssen den Kunden ausgehändigt werden.