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Konkurs. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Mitte Juni gegen die Flowbank SA in Genf ein Konkursverfahren eröffnet. Die Bank war stark im Handel mit Kryptowährungen wie etwa Bitcoin engagiert. Es ist gegenwärtig noch nicht klar, ob diese Währungen der Kunden als Sondervermögen gelten und nicht in die Konkursmasse fallen.
Dazu sagt die Finma, bei der Flowbank hänge es vom gewählten Produkt ab, ob Kryptowährungen Depotwerte darstellen und von der Liquidatorin abgesondert würden. Dies sei im Einzelfall zu prüfen und festzulegen. Es ist deshalb fraglich, ob Kryptokunden der Flowbank ihr Vermögen zurückerhalten werden.
Immerhin: Laut Finma können Kunden mit Privat- und Sparkonten bis zu 100'000 Franken aus den vorhandenen Mitteln der Bank vollumfänglich ausbezahlt werden. Bei den normalen Depotvermögen ist klar: Diese gelten als Sondervermögen und müssen den Kunden ausgehändigt werden.
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