Wer Finanzprodukte vertreibt, muss die Anleger aufklären. Bislang fand man die wesentlichen Informationen über Fonds im zweiseitigen Key Investor Information Document (KIID). Es wird nun vom dreiseitigen Basisinformationsblatt, dem Key Information Document (KID), abgelöst. Erste solche ausführlichere Dokumente gibt es bereits. Spätestens ab 1. Januar 2022 müssen alle Fonds ein solches Basisinformationsblatt haben. Das schreibt das Finanzdienstleistungsgesetz vor (K-Geld 2/2020).
Das KID muss laut Gesetz «leicht verständlich» sein und soll einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte eines Fonds geben. Für komplexe Wertpapiere ist schon ab 2021 ein Basisinformationsblatt vorgeschrieben. «Leicht verständlich» ist ein dehnbarer Begriff. Eine Stichprobe von K-Geld bei mehreren KID zeigt: Sie sind teilweise für Laien unverständlich.
Die zwei wichtigsten Neuerungen im Dokument: Die Herausgeber der Fonds müssen anhand von verschiedenen Szenarien aufzeigen, welche Renditen und Kosten die Anleger mit dem jeweiligen Wertpapier erwarten können.
Konkret enthält das Basisinformationsblatt eine Reihe von Informationen. K-Geld zeigt dies am Beispiel des Immobilienfonds «UBS Property Fund – Direct Residential».
Zweck
Hier wird beschrieben, dass das Informationsblatt über die Art des Wertpapiers, das Risiko, die Kosten sowie mögliche Gewinne und Verluste informiert. Es soll einen Vergleich mit anderen Finanzprodukten ermöglichen.
Produkt
Enthält den Namen des Fonds und die internationale Identifikationsnummer, die ISIN. Bei Schweizer ISIN gilt: Abzüglich Ländercode «CH», Nullen am Anfang sowie letzte Ziffer, bleibt die Valorennummer übrig, also 2646536.
Art des Produkts
Hier steht, ob es sich um einen einfachen Fonds oder ein komplexeres Produkt handelt. Auch die Zielgruppe ist definiert – hier Privatanleger, «die mögliche Anlageverluste tragen können». Eine Binsenwahrheit, denn jeder Anleger muss mit Verlusten rechnen.
Risiken
Für diesen Immobilienfonds gilt laut KID ein mittleres Risiko (Stufe 4). Stufe 1 bedeutet niedriges Risiko. Das trifft etwa auf einen Fonds mit Staatsobligationen von finanziell soliden Ländern wie der Schweiz zu. Stufe 7 hingegen bedeutet hohes Risiko – zum Beispiel bei einem Fonds voller Aktien von unprofitablen Jungunternehmen.
Szenarien
Diese Angaben im KID sind neu: Was wird aus 10000 Franken, die man für 1, 3 oder 5 Jahre in diesen Fonds investiert? Unterstellt werden der schlechteste Fall, ein pessimistisches, ein mittleres und ein optimistisches Szenario. Im besten Fall hat man nach fünf Jahren Fondsanteile im Wert von 17557 Franken – ein Plus von 75,57 Prozent. Im schlimmsten Fall verlieren Anleger innert fünf Jahren 5568 Franken oder 55,68 Prozent. Diese Zahlen täuschen eine falsche Sicherheit vor. Im Dokument steht, sie seien «kein exakter Indikator». Und: «Tatsächliche Erträge können tiefer ausfallen.» Der Nutzen dieser neuen Angaben ist fraglich.
Pleite der Fondsgesellschaft
Sollte die Fondsgesellschaft – hier die UBS Fund Management (Switzerland) AG – pleitegehen, drohen den Anlegern keine Verluste. Denn ein Fonds ist ein Korb voller Vermögenswerte. Diese lösen sich nicht in Luft auf, wenn der Korb kaputtgeht. Typischerweise übernimmt die Konkurrenz die Verwaltung dieser Vermögenswerte. Der Fonds würde also von einer anderen Bank weitergeführt. Wenn nicht, wird der Fonds liquidiert: Anteilseigner erhalten den Wert ihrer Anteile in bar ausgezahlt.
Kosten
Die UBS zeigt im Basisinformationsblatt die Gesamtkosten nach 1, 3 und 5 Jahren. Auch diese Szenarien sind neu zwingend. Dabei geht die Bank wieder von einer Anlage im Wert von 10000 Franken aus. Pikant: In einer ersten Version des KID waren diese Zahlen unverständlich und falsch. Erst als K-Geld die UBS damit konfrontierte, korrigierte die Bank die Fehler. Nun ist ersichtlich: Der fünfjährige Besitz dieser Fondsanteile im Wert von 10000 Franken kostet 372 Franken. Davon ausgenommen sind die Depotgebühren, weil diese nicht vom Fonds, sondern von der Hausbank belastet werden und unterschiedlich hoch sein können. Darauf folgt eine Aufschlüsselung der verschiedenen Kosten, die beim Fondsbesitz anfallen können:
Einmalige Kosten
Wer neue Fondsanteile zeichnet, diese also direkt von der Fondsgesellschaft und nicht an der Börse kauft, zahlt einen Ausgabeaufschlag von bis zu 5 Prozent der Anlagesumme. Auch der Ausstieg, also die Rückgabe der Anteile, kann bis zu 2 Prozent kosten.
Laufende Kosten
Das sind die Kosten, die beim Betrieb des Fonds anfallen – auch Total Expense Ratio oder TER genannt. Dafür erhalten die Anleger keine Abrechnung. Vielmehr schmälern diese Kosten die Rendite, werden also direkt mit dem Anlageerfolg belastet. Wenn sich die Immobilien im Fonds also innerhalb eines Jahres um 1 Prozent aufwerten und die laufenden Kosten ebenfalls 1 Prozent betragen, bedeutet das eine Nullrunde für den Anleger.
Zusätzliche Kosten
Einige Fonds kassieren eine Erfolgsgebühr. Sie wird in Prozent angegeben und fällt an, wenn der Fonds an Wert zulegt. Beispiel: Beträgt sie 10 Prozent der Wertsteigerung und der Fonds steigt um 5 Prozent, bleibt eine Rendite von 4,5 Prozent. Die UBS verlangt für diesen Fonds keine solche Gebühr.
Anlagehorizont
Hier wird eine Mindesthaltedauer empfohlen. Beim UBS-Immobilienfonds beträgt sie fünf Jahre. Nach dieser Zeitspanne sollte theoretisch kein Verlust resultieren – auch unter schwierigen Bedingungen. Auch dies ist aber unverbindlich, es wird «diesbezüglich keine Garantie abgegeben».
Beschwerde
Ist ein Kunde nicht zufrieden, findet er hier die möglichen Anlaufstellen, um sich zu beschweren – in diesem Fall via Kundenberater bei der UBS oder via Internet auf www.ubs.com/am-complaints. Auch diese Angaben lieferten die alten Informationsblätter nicht.
Weitere Angaben
Die UBS verweist an dieser Stelle auf die Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds. Das sind die ausführlichsten Informationen, die ein Anleger erhalten kann. Detailliert wird dort beschrieben, welche Strategie das Fondsmanagement verfolgt, in welche Immobilien der Fonds investiert, wie hoch die Erträge waren usw.
Fazit: Interessierte Anleger können das Basisinformationsblatt durchaus studieren. Eine Pflichtlektüre ist es jedoch nicht. Denn die wichtigsten Informationen stehen knapp zusammengefasst auf dem deutlich übersichtlicheren Faktenblatt («Saldo» 15/2019).