So hatte sich das Wolfgang Brenner aus Zürich (Name geändert) nicht vorgestellt. Rund 36 000 Franken hatte er seit Oktober 2006 bei der Axa Winterthur in eine fondsgebundene Sparpolice eingezahlt. Doch als er den Vertrag Ende September 2011 vorzeitig kündigte, bekam er nur rund 31 500 Franken zurück. Fondspolicen sind Sparversicherungen, deren Sparteil in Fonds investiert wird. Pikant: Die Fondsanteile stiegen in diesem Zeitraum von 113 Franken auf 119 Franken beim Rückkauf.
Dass der Sparer trotzdem Geld verlor, liegt einerseits daran, dass er den langjährigen Vertrag nicht einhielt und die Police vorzeitig zurückkaufte. In solchen Fällen ziehen die Gesellschaften alle noch nicht amortisierten Abschluss- und Verwaltungskosten ab.
Andrerseits sind eben diese Abschluss- und Verwaltungskosten sehr hoch und fressen an der Rendite. Die Versicherer zahlen damit zum Beispiel den Makler, das Marketing, das Ausstellen der Police und die Verwaltung des Vertrags. Auch die Kosten für den Versicherungsschutz – die Todesfallabsicherung und die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit – gehen zu Lasten des Ertrags.
Bei Vertragsabschluss erfuhr Brenner davon nichts: Nur die Kosten für die Prämienbefreiung seien ihm genannt worden. Er wollte deshalb von der Axa Winterthur eine präzise Aufschlüsselung der Kosten bzw. der Abzüge. Daraufhin erhielt Brenner die Angaben für ein Jahr: Die Abschlusskosten beliefen sich auf 323 Franken. Dazu kamen Verwaltungsgebühren von 243 Franken sowie Inkassokosten von 88 Franken. Für die Todesfallabsicherung wurden 69 Franken abgezogen, für die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit 123 Franken. Total also 847 Franken.
Von den 6000 Franken Jahresprämie wurden also nur 86 Prozent an der Börse angelegt. 14 Prozent blieben bei der Axa Winterthur. Kommt dazu, dass die Fondsgesellschaft Brenner auch noch 1,1 Prozent des Anlagevolumens pro Jahr als interne Verwaltungskosten abzog. In den vorangegangenen Jahren waren die Kosten ähnlich hoch.
Swisslife und Postfinance geben Kunden keine Details bekannt
In der Schweiz sind die Versicherer nicht verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden die Kosten der Police aufzuschlüsseln. Anders ist es etwa in Deutschland. Dort müssen Anbieter bei Vertragsschluss die Kosten nennen.
Das nutzen etliche Gesellschaften aus. Das zeigte sich, als K-Geld andere Versicherer nach den entsprechenden Kosten fragte. Zum Beispiel Swiss Life. Sie verweigerte detaillierte Angaben und schickte nur eine Offerte, in der einzig die Kosten für die Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit genannt wurden. Ebenso wars bei der Postfinance. Die Frage, ob die Kunden genauere Infos bekommen, wenn sie danach fragen, verneinten beide Gesellschaften.
Anders reagierten Allianz, Helvetia und Zürich: Sie haben die Gebühren auf Wunsch aufgeschlüsselt – die Ansätze sind in etwa wie bei der Axa Winterthur.