Banken und Finanzberater empfehlen Kunden gern freiwillige Einkäufe in die Pen­sionskas­se. Denn diese senken die Einkommenssteuern im Jahr der Einzahlung und erhöhen das Altersguthaben. Doch nicht immer bessert ein Einkauf die Rente auf. Denn freiwillige Einzahlun­gen landen im überobligatorischen Teil des Alters­kapitals. Für diesen gilt der vom Gesetz vorge­schriebene Rentenumwandlungssatz von 6,8  Prozent nicht. Dieser Satz bestimmt, wie hoch d...