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Nein. Ein Freizügigkeitskonto kann nicht teilweise, sondern nur als Ganzes bezogen werden. Und dies auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese sind im Gesetz und im Reglement der Freizügigkeitsstiftung festgehalten. Ein Transfer von Geldern eines Freizügigkeitskontos in die dritte Säule ist nicht möglich.
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