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Nein. Wenn Sie das Geld nicht für die Bestreitung des Lebensunterhalts benötigen, können Sie es auch auf dem Freizügigkeitskonto belassen. Das ist bei Frauen bis maximal Alter 69 möglich. Der Vorteil: Sie erhalten mehr Zins als auf einem Sparkonto und müssen darauf weder Ertrags- noch Vermögenssteuern bezahlen.
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