Wer seine Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft aufgibt und jünger als 59 (Frauen) beziehungsweise 60 (Männer) Jahre alt ist, muss sein Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferieren lassen. Noch besser ist es, die Summe auf zwei solche Konten aufzuteilen. Denn ein allfälliger Kapitalbezug kann so gestaffelt über zwei Jahre erfolgen – und das spart Steuern (siehe K-Geld 6/2014).
Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Freizügigkeitsstiftung ist der Zinssatz. Die Unterschiede sind riesig. Die Bandbreite reicht aktuell (am 26. Januar 2015) von 0,2 bis 1,25 Prozent.
Der Zins ist aber nicht das einzige Auswahlkriterium. Denn einige Banken verlangen von ihren Freizügigkeits-Kunden teils saftige Gebühren für die Kontoauflösung.
Am kräftigsten langt die Schwyzer Kantonalbank zu: Für ihr hauseigenes Freizügigkeitskonto verlangt sie grundsätzlich 500 Franken für die Kontosaldierung. Zudem belastet sie als eine der ganz wenigen Banken noch eine Kontoeröffnungsgebühr (nochmals 500 Franken) sowie jährliche Verwaltungsgebühren von 0,3 Prozent auf den Vermögensbestand.
Ähnlich saftige Gebühren verlangen nur noch die Liberty-Stiftung sowie die kleine Tellco Freizügigkeitsstiftung, die beide ihren Sitz ebenfalls in Schwyz haben. Dies gilt insbesondere beim Wegzug ins Ausland (diese Kosten sind in der Tabelle aus Platzgründen nicht zu sehen). Beim Wegzug ins Ausland verlangt Liberty für die Kontoauflösung 400 Franken, bei Expressabwicklung innerhalb von 10 Tagen gar 950 Franken. Und dies für eine Dienstleistung, die bei den meisten Banken gratis ist oder bloss 20 bis 50 Franken kostet.
Tiefe Steuern, hohe Belastung
Liberty-Geschäftsführer Oliver Bienek hält seine Zins- und Gebührenkonditionen für «marktgerecht und fair». Peter Geisser von der Schwyzer Kantonalbank sagt, die hauseigene Freizügigkeitsstiftung sei nur gedacht als «Alternative für Kunden, welche die Schweiz definitiv verlassen wollen und vom tieferen Quellensteuersatz des Kantons Schwyz profitieren möchten». Im Normalfall empfehle die SZKB die Swisscanto-Lösung, bei der nur gerade beim Vorbezug zur Finanzierung von Wohneigentum Gebühren anfallen würden. Ähnlich teuer ist bloss noch die Zuger Kantonalbank (ZGKB). Sie verlangt 1000 Franken für die Kontoauflösung, wenn das Vorsorgeguthaben weniger als sechs Monate bei ihr zwischengelagert wird, bevor es ins Ausland geht.
Hauptgrund für die hohen SZKB-, Liberty-, Tellco- und ZGKB-Gebühren: Diese Stiftungen profitieren von ihrem Standort. Der Kanton Schwyz hat landesweit die tiefsten Steuern auf Kapitalleistungen, gefolgt von Zug. Diese Steuern sind üblicherweise zwar am Wohnort fällig. Wer auswandern will, tut aber gut daran, sein Vorsorgekapital zu einer Freizügigkeitsstiftung im Kanton Schwyz oder Zug zu transferieren. Denn Bezüger im Ausland zahlen in diesem Fall die Quellensteuer am Sitz der Stiftung.
Für ehrliche Steuerzahler spielt das normalerweise keine Rolle. Denn sie können die Quellensteuer in der Schweiz zurückfordern, wenn sie ihr Alterskapital an ihrem neuen Wohnsitz im Ausland ordentlich deklarieren. So sehen es die meisten Doppelbesteuerungsabkommen vor. Wer die Versteuerung am neuen, ausländischen Wohnsitz allerdings «vergisst», profitiert bei einer Schwyzer Freizügigkeitsstiftung von der tiefen Quellensteuer. Das «spart» leicht Tausende von Steuerfranken. Die hohen Gebühren von Schwyzer und Zuger Stiftungen fallen dann kaum mehr ins Gewicht.
Auflösungsgebühr für Wohneigentum und Selbständigkeit
Die meisten Banken verlangen eine Auflösungsgebühr bei einem Vorbezug zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Sie liegt in der Regel bei 200 bis 400 Franken. Lediglich die Basellandschaftliche und die Schaffhauser Kantonalbank sowie die WIR-Bank verzichten auf eine solche Gebühr.
Weit verbreitet sind auch Auflösungsgebühren beim Wechsel in die Selbständigkeit. Auch dann verlangen die SZKB und die Liberty-Stiftung mit 500 bzw. 250 Franken deutlich mehr als alle andern. Rund ein Viertel der befragten Banken verlangt in jedem Fall eine Saldierungsgebühr von 20 bis 50 Franken. Dies ist insofern störend, als der Wechsel von einem Institut zum andern grundsätzlich jederzeit möglich ist. Lediglich zwei Banken verlangen die Einhaltung von Kündigungsfristen: die Alternative Bank (drei Monate) und Raiffeisen (ein Monat).
Wichtig: Alle genannten Gebühren sind nur rechtens, wenn sie im Vertrag ausdrücklich genannt und exakt beziffert sind.
Zinsen: Der Trend zeigt nach unten
Freizügigkeitskonten: Angesichts der weiterhin sehr tiefen Zinsen haben mehrere Banken auf Jahresbeginn 2015 auch die Verzinsung ihrer Freizügigkeitskonten gesenkt. Die Auffangeinrichtung Vadian Bank sowie die Walliser Kantonalbank nahmen mit 0,25 Prozentpunkten die stärkste Reduktion vor, wobei die Auffangeinrichtung mit neu 0,75 Prozent immer noch eine vergleichsweise gute Verzinsung bietet. Die Baloise Bank Soba, die Thurgauer Kantonalbank und die UBS gingen 0,2 Prozentpunkte nach unten. Im Februar stehen weitere Zinssenkungen an – etwa bei der Bank CIC, die von 1,25 % auf 0,75 % runtergeht.