Ja, sofern Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt deponieren. Die Prämie für die Haftpflichtversicherung erhalten Sie in der Regel pro rata zurück: Für eine Dauer von drei Monaten erstattet Ihnen die Versicherung einen Viertel der Jahresprämie.
Die Teilkaskodeckung läuft während der Sistierungsphase weiter. Die Versicherer begründen dies damit, dass auch ein nicht eingelöstes Fahrzeug durch Feuer oder Hochwasser beschädigt werden kann. Viele Gesellschaften gewähren daher keinen oder nur einen beschränkten Sistierungsrabatt. Einige zahlen auch bei Sistierung der Vollkaskoversicherung nur einen Teil der Pro-rata-Prämie zurück.
Für die Zeit, in der die Nummernschilder hinterlegt sind, erhalten Sie auch die Motorfahrzeugsteuer anteilmässig zurück. Allerdings verursacht das Hinterlegen der Schilder beim Strassenverkehrsamt je nach Kanton unterschiedlich hohe Gebühren.
Wichtig ist, dass Sie die Versicherung nur sistieren, nicht kündigen. Sonst müssen Sie bei der Wiederaufnahme einer Versicherung einen neuen Versicherungsantrag ausfüllen und den Führerausweisentzug deklarieren.
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