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30.07.2019
Ja. Das Bundesamt für Sozialversicherung hielt im Jahr 2000 ausdrücklich fest, dass man 3a-Gelder nicht nur zur Finanzierung und zum Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum, sondern auch für Renovationen verwenden darf. Beachten Sie aber: Für diesen Zweck dürfen Sie nur alle fünf Jahre Geld vom 3a-Konto nehmen.
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