Inhalt
23.05.2017
Ja. Für Besitzer von Wohnungen oder Häusern ist eine sogenannte Leitungswasser-Versicherung empfehlenswert. Sie deckt in erster Linie diejenigen Folgeschäden, die dann am Gebäude entstehen, wenn eine gebäudeeigene wasserführende Leitung bricht. Darunter fallen auch die Rohre der Bodenheizung.
Diese Gebäudewasser-Versicherung ist freiwillig. Achten Sie beim Abschluss auf zwei wichtige Punkte:
Wenn eine Bodenheizung leckt, fallen unter Umständen hohe Kosten für die Fehlersuche und das Freilegen der Leitung an. Achten Sie darauf, dass diese sogenannten Freilegungskosten genügend versichert sind. Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind sie bis zur Höhe des Gebäudewerts gedeckt. Das reicht bei weitem. Doch bei anderen Gesellschaften sind unter diesem Punkt zum Beispiel nur 10000 Franken versichert. Das könnte knapp werden und Sie können gegen Mehrprämie zusätzliche Freilegungskosten versichern.
Das Gleiche gilt für die eigentliche Reparatur der defekten Wasserleitung. Bei einigen Gesellschaften ist die Reparatur genügend über die Freilegungskosten versichert, bei anderen überhaupt nicht.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden