Eine Umfrage von K-Geld bei 20 Banken zeigt: Ein normales Sparkonto aufzulösen kostet bis zu 50 Franken. Mehr als jede zweite der angefragten Banken belastet eine Saldierungsgebühr (siehe Tabelle im PDF). Kostenlos ist die Schliessung etwa bei der Postfinance und der Berner Kantonalbank. Die zwei teuersten Banken sitzen im Tessin: Die Banca Popolare di Sondrio (Suisse) und die Banca dello Stato del Cantone Ticino: Beide verlangen für die Schliessung eines Kontos 50 Franken. Immerhin: Die Tessiner Kantonalbank bietet bei den Sparkonten ohne Sonderkonditionen mit 0,15 Prozent Zins auch den landesweit höchsten Zins.
Mehr als jede zweite angefragte Bank belastet eine Saldierungsgebühr
Doch die Rechnung geht auch da kaum auf: Hat jemand bei den Tessinern 10 000 Franken deponiert, gibt es nach einem Jahr nur 15 Franken Zins. Bei unverändertem Zins müssten Kunden also mindestens vier Jahre bei der Tessiner Kantonalbank bleiben, um mit den hohen Saldierungsgebühren wenigstens 10 Franken Ertrag zu erhalten.
Deutlich mehr Geduld benötigen Sparer bei der Zürcher Kantonalbank: Saldiert man das Konto und überträgt sein Geld auf eine andere Bank, fallen 20 Franken an. Mit einem Mikrozins von gerade noch 0,01 Prozent müsste man bei 10 000 Franken somit 20 Jahre bei der ZKB bleiben, um einen Verlust zu verhindern.
Kostenlos ist die Kontoauflösung etwa bei CS, Postfinance und UBS
Die meisten aufgeführten Banken gewähren auf normalen Sparkonten mickrige 0,05 Prozent Zins pro Jahr. Mit Saldierungsgebühren von 10 oder 15 Franken frisst eine Kontoauflösung schnell den Profit weg. Bei 10 000 angesparten Franken gibt dies einen Zins von 5 Franken pro Jahr. Mit der Kontoauflösung verliert man so den Sparbatzen von zwei bis drei Jahren – sofern der Zins unverändert bleibt.
Senken die Banken die Sparzinsen, stellt das eine Vertragsänderung dar. Diese müssen sie ihren Kunden mitteilen. Das Gleiche gilt bei der Einführung von neuen Gebühren. Die Kunden können diese Vertragsänderung akzeptieren oder nicht. Lehnt ein Kunde die Änderung ab, gilt der bisherige Vertrag weiter. Die Bank kann das Sparkonto von sich aus kündigen. In diesem Fall darf sie aber keine Saldierungsgebühren verlangen – ausser, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.