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Ja. Es ist durchaus erlaubt, Geld in einem Bankschliessfach zu deponieren. Und zwar in beliebiger Höhe. In der Steuererklärung müssen jedoch auch solche Werte unter den Vermögenswerten deklariert werden. Solche Vermögen zu «vergessen» gilt als Steuerhinterziehung und wird mit Busse bestraft. Dazu kommen Nachsteuern und Verzugszinsen.
Übrigens: Die Lebensversicherungsgesellschaften müssen Kapitalauszahlungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung melden. Das Steueramt erfährt also, dass Sie Geld erhalten haben. Versteuern müssen Sie, was Sie davon am 31. Dezember des Jahres noch besitzen.
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