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Nein.Sie können noch für ein halbes Jahr nach dem Verlassen der Stelle bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers bleiben. Bis dahin müssen Sie eine andere Lösung gefunden haben. Anschliessend fahren Sie am besten, wenn Sie das Freizügigkeitskonto als reines Zinskonto einrichten. Denn Sie benötigen das Konto ja nur für eine kurze Zeit – bis Sie einen neuen Job haben. Dabei sollten Sie ein Finanzinstitut wählen, das einen möglichst hohen Zins bezahlt. Generell sind die Zinsen von Freizügigkeitskonten zurzeit allerdings mickrig – viel tiefer als der Mindestzins der Pensionskassen.
Beachten Sie zudem: Wer über 58 Jahre alt ist und seine Stelle verliert, weil ihm gekündigt wurde, muss für die Pensionskasse keine andere Lösung suchen. Denn seit Anfang 2021 gilt: Die Pensionskasse des alten Arbeitgebers muss eine Person ab dem vollendeten 58. Altersjahr bis zum ordentlichen Pensionsalter in der Kasse behalten.
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