K-Geld-Leserin Nicole S. aus Reinach BL schloss im März 2014 bei der Agentur der Zürich-Versicherung in Frenkendorf BL eine 3b-Lebensversicherung «Vorsorge Premium» ab und richtete zudem ein «Vorsorgekonto» für die Säule 3a ein. Die damals 42-Jährige wollte vor allem fürs Alter sparen, da sie kinderlos und ledig ist. Aber weshalb eine Lebensversicherung, wenn doch das Alterssparen im Vordergrund stand? Dazu sagt Nicole S.: «Der Versicherungsvertreter hat es so aussehen lassen, dass die Lebensversicherung sozusagen ein positiver Nebeneffekt sei, von dem ich nebst meinem primären Sparvorhaben zusätzlich profitieren könne.»
Ein Jahr nach der Unterschrift bemerkte sie, dass von den bisher einbezahlten 6400 Franken nur 3267 Franken als «Vertragsguthaben» ausgewiesen wurden. Sie wandte sich an den Versicherungsvertreter und fragte, wohin das restliche Geld geflossen sei. Er gab ihr darauf per E-Mail keine für sie verständliche klare Antwort. Nicole S. liess es trotzdem vorerst dabei bewenden. Doch jedes weitere Jahr musste sie mit den Wertmitteilungen feststellen, dass die Differenz zwischen dem, was sie einzahlte, und dem bestätigten Altersguthaben anwuchs. Sie verlor also Geld, statt zu sparen.
Sie schickte die Unterlagen K-Geld. Eine Analyse der Police ergab: Die Lebensversicherung «Vorsorge Premium» ist mit dem hochspekulativen Hebelzertifikat «Zurich Insurance Leveraged Certificate on SMI» unterlegt. Die Zürich-Versicherung schreibt im Prospekt, dass man damit deutliche Verluste einfahren kann. Das war Nicole S. nicht bewusst.
Auch das Säule 3a-«Konto» war etwas ganz anderes, als die Frau meinte: Denn das «Vorsorgekonto» ist nicht etwa ein klassisches Zinskonto, sondern mit einem Aktienfonds unterlegt, dem «Target Investment Fund 25». Auch hier sind massive Verluste möglich, da Aktien an Wert verlieren können.
Nicole S. entschied sich deshalb, die Verträge vorzeitig zu kündigen. Sie wusste zwar, dass sie wegen der branchenüblich tiefen Rückkaufswerte der Lebensversicherungen einen Verlust machen würde. Sie ging aber davon aus, dass sie immerhin das Geld aus dem 3a-Konto fast gänzlich zurückerhalten würde. Am 25. Februar 2020 schickte sie der Zürich-Generalagentur in Frenkendorf mit zwei eingeschriebenen Briefen die Kündigungen für die Verträge. Die Schreiben trafen dort anderntags ein.
Der Versicherungsvertreter, der sie zum Abschluss der Verträge überredet hatte, versuchte sie von der Kündigung abzubringen, statt die Schreiben an den Hauptsitz der Zürich-Lebensversicherung und die Zürich-Invest weiterzuleiten. Diese zwei Firmen waren im Vertrag als für Kündigungen zuständige Unternehmen bezeichnet. Nicole S. hielt am 28. Februar nochmals per E-Mail fest, die Kündigungen seien definitiv. Dennoch vertrödelte der Zürich-Vertreter die Angelegenheit. Erst am 10. März übermittelte er die Kündigungen an den Hauptsitz der Versicherung. Diese Schlamperei kostete Nicole S. Tausende von Franken: Denn die 3a-Anteile des «Vorsorgekontos» verloren während der Corona-Pandemie an der Börse massiv an Wert. Damit entstand der Frau ein Schaden von rund 8000 Franken. Und für die Lebensversicherung «Vorsorge Premium» berechnete ihr die Zürich noch die März-Prämien, obwohl sie bereits im Februar gekündigt hatte.
Finanzprodukte immer direkt bei der anderen Vertragspartei kündigen
Nicole S. reklamierte bei der Versicherung. Von den zu viel gezahlten 500 Franken für die Lebensversicherung bekam sie immerhin Fr. 376.20 zurück. Insgesamt erhielt sie bei der Lebensversicherung rund 8800 Franken weniger zurück, als sie eingezahlt hatte. Beim 3a-Konto biss die Frau mit ihrer Beschwerde zunächst auf Granit. Sie hatte die 8000 Franken zurückgefordert, die sie wegen der Trödelei der Agentur verloren hatte. Erst als sich K-Geld für Nicole S. bei der Zürich einsetzte, kam die Versicherung ihr beim Vorsorgekonto etwas entgegen und zahlte schliesslich 2500 Franken zurück – «aus Kulanz».
Die Zürich schreibt K-Geld, man habe sich «korrekt verhalten». Die Zürich habe «bis zu 30 Tage Zeit, den Kündigungswillen umzusetzen. Unabhängig davon wäre die schnellstmögliche Umsetzung der 11. März gewesen. Angewendet wurde der 19. März.»
Der Fall zeigt: Wenn bei einer Versicherung ein Produkt das Wort «Konto» im Namen führt, muss es sich dabei nicht zwangsläufig um ein Zinskonto wie bei einer Bank handeln. Und wer einen Vertrag kündigt, sollte das nicht über einen Agent tun. Sondern direkt der anderen Vertragspartei mitteilen.