Banken zahlen ihren Kunden auf Guthaben nur noch mickrige Zinsen. Im K-Geld-Vergleich ist die Freiburger Kantonalbank noch am grosszügigsten. Auch sie zahlt sogar auf Sparkonten mit Sonderkonditionen nur noch 0,5 Prozent Zins.
Höhere Zinssätze gibt es für Sparer bei einigen Darlehens- und Depositenkassen von Wohnbaugenossenschaften. Zum Beispiel bei der Allgemeinen Baugenossenschaft Luzern (ABL). Sie zahlt für Einlagen mit einer festen Laufzeit von acht Jahren 1,5 Prozent Zins. Für fünf Jahre fest gibt es noch 0,75 Prozent. Ähnliche oder noch bessere Konditionen bietet die Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 in Zürich auf Festgeldern. Bloss will sie die Zinssätze nirgends publiziert sehen.
Anleger müssen die Genossenschaftsidee unterstützen
Genossenschaften bieten auch attraktive Zinssätze auf Sparkonten. Die Gewona Nord-West (Genossenschaft für Wohnen und Arbeiten in Basel) vergütet für Einlagen auf den Konten ihrer Darlehenskasse 1 Prozent Zins. Sogar 1,2 Prozent Zins erhalten Anleger auf Konten der Wohnbaugenossenschaft St. Gallen (siehe Tabelle im PDF).
In der Regel können nur Genossenschafter von den guten Konditionen profitieren, teilweise aber auch Bewohner der Genossen-schaftsliegenschaften oder Angestellte der Genossenschaft. Einige Genossenschaften akzeptieren aber auch Gelder von externen Anlegern. Bei den genannten Beispielen ist dies der Fall. Das heisst: Bei diesen Genossenschaften sind auch Nichtbewohner der Liegenschaften als Mitglieder willkommen. Wer Geld anlegen will, muss also Genossenschafter werden.
Depositenkassen: Keine Kontogebühren, aber oft spezielle Bedingungen
Die Einlagen von Bewohnern und Sympathieträgern dienen den Genossenschaften dazu, ihre Kapitalbasis für den Bau und Kauf von Wohnhäusern zu stärken. Da die Genossenschaften nicht wie Banken vom Zinsdifferenzgeschäft leben, können sie Einlagen zu Sätzen verzinsen, die über denen der Banken für Sparkonten und unter denen für Hypotheken liegen. Tiefere Zinsen und der Verzicht auf Gewinn ermöglichen es den Genossenschaften, Wohnungen nach dem Grundsatz der Kostenmiete zu vermieten. Genossenschaftswohnungen sind deshalb rund 20 Prozent günstiger als andere Mietwohnungen.
Die Depositenkassen der Genossenschaften zahlen nicht nur mehr Zins. Anders als bei den Banken müssen Sparer auch nicht mit Kontoführungsgebühren rechnen. Allerdings gelten für die Einlagen oft spezielle Bedingungen. So beträgt bei der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 die Mindesteinlage 20 000 Franken. Und bei den meisten Depositenkassenkonten sind die Rückzugsmöglichkeiten eingeschränkt. Beispiel Gewona Nord-West: Jährlich kann man nur drei Rückzüge vom Konto tätigen. Und wer über 15 000 Franken abheben will, muss das ein halbes Jahr vorher anmelden.
Kein Einlegerschutz für Kunden von Depositenkassen
Wichtig für Anleger: Die Kassen der Genossenschaften sind dem Bankengesetz nicht unterstellt. Deshalb gilt der Einlegerschutz der Banken von 100000 Franken pro Kunde für Depositenkassen nicht. Allerdings ist das Risiko eines Totalverlusts gering. Denn Genossenschaften, die in finanzielle Schieflage geraten, haften mit ihrem ganzen Vermögen. Und das besteht vor allem aus Liegenschaften. Bei der ABL etwa stehen gemäss Geschäftsbericht 2017 Immobilien im Wert von 417,7 Millionen Franken Forderungen von Hypothekar- und Depositenkassen in der Höhe von 338,6 Millionen Franken gegenüber.
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