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Bei Vollendung Ihres 64. Altersjahres wird Ihre Rente neu berechnet. Die bisherige Witwenrente wurde aufgrund der AHV-Beiträge Ihres Mannes berechnet. Neu werden die Beiträge beider Partner zusammengezählt und durch zwei geteilt. Zum Ergebnis dieses Splittings erhalten Sie noch einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent. Das Maximum der Rente beträgt in jedem Fall 2370 Franken.
Tipp: Beantragen Sie Ihre Altersrente rechtzeitig – einige Monate vor dem 64. Geburtstag.
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