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Ja. Für Selbständige ist eine Pensionskasse freiwillig. Deshalb dürfen sie jederzeit Pensionskassenkapital beziehen – also auch zwei Jahre nach dem Wechsel zum selbständigen Erwerb und zum nachträglichen Ausbau der Infrastruktur.
Ja. Für Selbständige ist eine Pensionskasse freiwillig. Deshalb dürfen sie jederzeit Pensionskassenkapital beziehen – also auch zwei Jahre nach dem Wechsel zum selbständigen Erwerb und zum nachträglichen Ausbau der Infrastruktur.
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