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Ja. Das Gesetz verlangt, dass die Ausgleichskasse bar ausgezahlte Altersleistungen von der Arbeitslosenentschädigung abzieht. Die Höhe des Abzugs erfolgt aufgrund einer Umrechnung: Dabei wird die Barauszahlung in eine monatliche Rente umgerechnet.
Diesen Taggeld-Abzug können Betroffene verhindern, indem sie sich das Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto auszahlen lassen.
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