Nein. Laut Gesetz erlöschen mit der Scheidung die ehe- und erbrechtlichen Ansprüche. Das eheliche Vermögen wird bei der Scheidung aufgeteilt. Die Geschiedenen sind nachher nicht mehr erbberechtigt. Es sei denn, dies wäre etwa in einer Scheidungsvereinbarung ausdrücklich anders geregelt.
Buchtipp:
Alles Wichtige zum Scheidungsrecht: Unterhaltsbeiträge, Kinderbetreuung, Scheidungsverträge
Buch bestellen
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden